Bundessozialgericht: Alle Leistungen aus Schweizer Pensionskassen müssen verbeitragt werden
Grenzgänger beziehen häufig auch Leistungen aus schweizerischen Pensionskassen. Daher ist die Frage nicht unerheblich, ob auch diese Leistungen voll der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen oder ob sogenannte überobligorische Leistungen beitragsfrei sind. Damit erhält das „Klage-Universum“ zur Verbeitragung von Betriebsrenten eine neue Facette.
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