Die Bafin veröffentlicht ein Rundschreiben, das eine sensible Materie behandelt. In dem Dokument werden die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen festgelegt, unter denen Versicherer Lösegeldpolicen auf dem deutschen Markt anbieten dürfen. Das Papier ersetzt die bisherige Verwaltungspraxis auf Basis des Rundschreibens R 3/1998. Zu den wichtigsten Punkten zählen das Werbe- und Bündelungsverbot, die Laufzeitbegrenzung sowie die Verschwiegenheitspflichten.
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