Versicherungsrecht: Sind 100-Prozent-Brutto-Beitragsgarantien in der Lebensversicherung vom Aussterben bedroht?

Drohen Versicherern in Zeiten der Krise mehr Betrugsversuche? Bildquelle: Miles Burke auf Pixabay

Das nunmehr seit Jahren anhaltende Niedrigzinsniveau bedeutet für den Versicherungssektor im Allgemeinen eine extreme Belastung und stellt die Lebensversicherungsunternehmen im Besonderen aufgrund ihrer langfristig laufenden Verträge und der darin enthaltenen Zinsgarantien vor die immense Herausforderung. Von Joachim Grote.

In Zeiten niedrigster, wenn nicht sogar negativer Zinsen, ausreichend Kapital zu erwirtschaften, um ihre garantierten Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten dauerhaft erfüllen zu können. Das wird bei unveränderter Zinsentwicklung zunehmend immer schwieriger.

Auch wenn aber derzeit nicht alle Unternehmen diesen Weg beschreiten wollen, so offenbaren doch auch andere Produktneuheiten, dass sich die Prioritäten der Versicherten zunehmend verschieben. Überzeugten den Kunden von Lebensversicherern früher primär Produktkennzeichen wie Sicherheit und eine umfassende Beitragsgarantie, stehen bei den Verbrauchern heute zunehmend (auch) ESG (Environment, Social, Governance)-Aspekte und hier insbesondere Kriterien der Nachhaltigkeit der Kapitalanlage im Fokus. Für die solcherart im Wandel begriffenen Bedürfnisse und Wünsche der Kunden stellt sich der Markt konsequenterweise mit einem Angebot an neuen Lebensversicherungsprodukten auf. So wird auch die Kapitalbeteiligung von natürlichen Personen z.B. an Offshore-Windparks oder großen Solaranlagen mittelbar leichter möglich.

Soweit die Zukunft. Wie aber kann der aktuellen faktischen Situation, d.h. namentlich der wachsenden Schwierigkeit der Erwirtschaftung auskömmlicher Renditen in den Bestandsverträgen begegnet werden? Wie können die Lebensversicherer das Kollektiv der Versicherten schützen und verhindern, selbst in finanzielle Schieflage geraten?

Das zeigt sich auch an anderer Stelle: Denn die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte (wie z.B. die Riester-Produkte mit der erforderlichen 100-Prozent-Bruttobeitragsgarantie) sind faktisch vom Aussterben bedroht, wenn der Gesetzgeber jetzt nicht handelt. Das scheint allerdings in der laufenden Legislaturperiode zunehmend unwahrscheinlicher.

Alternativ wäre auch an eine jährliche Neufestsetzung des Garantiezinses für zukünftige Prämien zu denken. Dann wären 100-Prozent-Bruttobeitragsgarantien vermutlich weiter dem Grunde nach auch heute noch möglich. Die Zivilgerichte werden für etwaige Leistungskürzungen voraussichtlich auch Verständnis aufbringen und ihre Rechtmäßigkeit bestätigen. Das zeigen jedenfalls entsprechende Entscheidungen, die z.B. im Zusammenhang mit Leistungskürzungen von regulierten Pensionskassen in jüngerer Zeit ergangen sind (s. z.B. OLG Hamburg v. 2.5.2019 – 9 U 67/19).

Autor: Joachim Grote

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