EU übernimmt einen Teil der Schadenersatzzahlungen durch Impffolgen

Quelle: Bild von Liz Masoner auf Pixabay

Seit wenigen Tagen wird in der gesamten Europäischen Union (EU) mit nunmehr zwei Impfstoffen gegen das Coronavirus geimpft. Doch was passiert bei möglichen Schadenersatzforderungen durch eventuelle Nebenwirkungen? So will die EU zumindest einen Teil der Schadenersatzzahlungen im Zuge der Corona-Impfungen übernehmen, betont Francine Brogyanyi, Partnerin und Leiterin des Bereichs Life-Sciences bei Dorda Rechtsanwälte.

„Angesichts der begrenzten Langzeitdaten zum Zeitpunkt der Zulassung der bisherigen Impfstoffe und angesichts der Geschwindigkeit, mit der die Impfung ausgerollt wird, ist davon auszugehen, dass die bevorstehenden Massenimpfprogramme gegen Covid-19 zu einer signifikanten Zunahme von Nebenwirkungsmeldungen führen werden“, konstatiert die Juristin in einem Beitrag für die österreichische Zeitung Der Standard.

Allerdings habe die EU nun „in den Verträgen mit den Impfstoffherstellern offenbar zugesichert, einen Teil der im Rechtsweg gegen Impfstoffhersteller zugesprochenen Schadenersatzzahlungen zu übernehmen. Die EU fungiert hier gleichsam als Haftpflichtversicherer, die Impfstoffhersteller bleiben aber produkthaftungsrechtlich dem Patienten gegenüber für ihr Produkt haftbar“. Die genaue Regelung sei aber „öffentlich nicht bekannt“.

Und dennoch: „Ob Schadenersatzklagen tatsächlich Aussichten auf Erfolg haben werden, wird davon abhängen, ob allfällige Nebenwirkungsmeldungen kausal auf eine Covid-Impfung zurückgeführt werden können. Angesichts der unsicheren wissenschaftlichen Lage dürften sich solche Verfahren in die Länge ziehen“, erläutert Brogyanyi.

Angesichts „des Zeitdrucks und des starken öffentlichen und politischen Drucks, Impfungen möglichst schnell auf den Markt zu bringen, ist es unvermeidlich, dass Haftungsfragen entstehen werden. Geimpfte werden entweder den Impfhersteller oder andere Arzneimittelproduzenten für aufgetretene Symptome verantwortlich machen und Schadenersatz einfordern“, ergänzt die Juristin.

Autor: VW-Redaktion

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