GDV veröffentlicht Musterbedingungen für die BSV

Quelle: Bild von Edar auf Pixabay

Die Klauseln in den Betriebschließungsversicherungen stehen derzeit im Mittelpunkt zahlreicher Klagen. Nun hat der Branchenverband Musterbedingungen für die BSV veröffentlicht. Diese sollen künftig eindeutig und verständlich regeln, in welchen Fällen behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund von Krankheiten oder Krankheitserregern versichert sind.

Demnach sollen die Versicherer künftig aus sechs alternativen Bedingungsvarianten die für sich und ihre Zielgruppen passende auswählen können. Folgende Punkte sollen nach Angaben des GDV jedoch für die gesamte Branche gelten:

  • Der Versicherer trägt die Schäden, wenn im Betrieb zufällig eine definierte Krankheit oder ein definierter Krankheitserreger auftritt und der Betrieb per Einzelverfügung geschlossen wird, um das Ausbreiten zu verhindern. Dieses zufällige Ereignis ist kalkulier- und damit versicherbar.
  • Der Versicherer trägt die Schäden nicht, wenn Betriebe flächendeckend per Allgemeinverfügung geschlossen werden – etwa um Kontaktbeschränkungen durchzusetzen oder aus Erwägungen des Gesundheitsschutzes. Solche politischen Entscheidungen sind bewusste und gewollte Handlungen, keine zufälligen Ereignisse. Sie sind nicht kalkulierbar und daher generell ausgeschlossen. Gleiches gilt für Pandemien. 

„Die massiven Schäden durch Corona zeigen, dass die finanziellen Folgen von Pandemien rein privatwirtschaftlich nicht versicherbar sind.“

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV

Zudem sollen Pandemien laut GDV künftig nicht versicherbar sein. Denn das Versicherungsprinzip – die Gemeinschaft trägt die Schäden Einzelner – werde außer Kraft gesetzt, weil nahezu alle Versicherten gleichzeitig betroffen sind. Pandemien könnten daher nur gemeinsam von Privatwirtschaft und Staat getragen werden. „Mit den Klauseln schaffen wir Klarheit – auch im Interesse unserer Kunden“ betont GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Bereits im Sommer hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Konzept für einen entsprechenden Versicherungschutz erarbeitet. Der Plan enthalte neben einer Beteiligung von Versicherern und öffentlicher Hand auch eine Kapitalmarktkomponente in Form von Pandemiebonds.

Autor: VW-Redaktion

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