Betriebsrenten: Keine Störung der Geschäftsgrundlage aufgrund der Niedrigzinsphase
Wegen der Niedrigzinsphase sind in den letzten Jahren die Rückstellungen für Pensionszusagen in der Handelsbilanz sehr stark gestiegen („Kernschmelze“). Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 8. Dezember 2020 – AZ.: 3 AZR 64/19) hatte nun darüber zu entscheiden, ob die „Verteuerung“ einer Pensionszusage aufgrund dieser Effekte als Störung der Geschäftsgrundlage zu werten ist und – in diesem Fall – zu einer geringeren Anpassung der Rentenzahlung nach § 16 BetrAVG rechtfertigt.
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