Besteuerung der Einmalzahlung aus einer Direktversicherung ist verfassungsgemäß

Quelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay.

Das Thema, ob und wie eine Kapitalzahlung aus einem versicherungsförmigen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung zu besteuern ist, steht immer wieder im Fokus der Finanzgerichte. Nun hat das Finanzgericht Münster (Urteil vom 29. Oktober 2020 – Az.: 15 K 1271/16 E) entschieden, dass die volle Besteuerung der Einmalzahlung aus einer Direktversicherung verfassungsgemäß ist.

Der Fall

Es ging um eine Einmalzahlung, die nach Auffassung des Finanzamtes nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG (also wahrscheinlich vorgelagerte Besteuerung nach § 3 Nr. 63 oder § 10a EStG) zu besteuern war.

Die Klägerin erhielt im Streitjahr 2012 eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung in Höhe von ca. 23.000 €. Das Finanzamt unterwarf diesen Betrag gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG der Einkommensteuer, was zu einer Steuerfestsetzung in Höhe von ca. 5.500 Euro führte.

Hiergegen wandte die Klägerin ein, dass die Besteuerung verfassungswidrig sei. Sie führe zu einer Ungleichbehandlung. Ihre Argumente waren die folgenden:

  • Zum einen wäre die Steuerbelastung geringer gewesen, wenn sie sich die statt der Einmalzahlung eine monatliche Rente hätte auszahlen lassen.
  • Zum anderen fielen die auf die Auszahlung entfallenden Krankenversicherungsbeiträge nicht in einer Summe an, sondern würden auf zehn Jahre verteilt.
  • Es sei auch die Eigentumsgarantie, da ihr nach Abzug der Steuern und Krankenversicherungsbeiträge lediglich ca. 12.700 Euro von der Versicherungsleistung verblieben.
  • Außerdem sei sie bei Abschluss der Versicherung nicht hinreichend auf die steuerlichen Konsequenzen hingewiesen worden.
  • Schließlich sei die Steuerersparnis in der Ansparphase nicht so hoch gewesen wie die nun festgesetzte Steuernachzahlung, weil die Beiträge lediglich im Rahmen des Höchstbetrags von 210 Euro pro Monat abzugsfähig gewesen seien.

Das Urteil

Das Finanzgericht hat die Klage abgewiesen. Das waren die Argumente der Richter: Die Einmalzahlung sei unstreitig gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG als Leistung aus einer Direktversicherung zu versteuern. Eine Beschränkung der Steuerpflicht nach Satz 2 dieser Vorschrift greife nicht ein, da sich aus den exemplarisch vorgelegten Gehaltsabrechnungen früherer Jahre ergebe, dass die Beiträge tatsächlich nicht nur im Rahmen der Höchstbeträge, sondern in vollem Umfang steuerfrei gestellt worden seien. Ob dies materiell-rechtlich zutreffend gewesen sei, sei ohne Belang:

  • Es handele sich auch nicht um außerordentliche Einkünfte, die nach § 34 EStG ermäßigt zu besteuern wären, da bereits im Versicherungsvertrag das Wahlrecht zur Kapitalabfindung vereinbart worden sei.
  • Die volle Versteuerung sei auch verfassungsgemäß. Eine Ungleichbehandlung im Verhältnis zur laufenden Auszahlung einer Rente liege nicht vor, da sich dies aus dem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ergebe. Eine Abmilderung der sich daraus ergebenden Härten schaffe § 34 EStG, der im Streitfall gerade nicht einschlägig sei.
  • Es gebe auch keine verfassungsrechtliche Vorgabe, dass Steuern und Krankenversicherungsbeiträge gleichzubehandeln seien.
  • Die Eigentumsgarantie sei nicht verletzt, da der Klägerin unter Berücksichtigung der zeitlichen Streckung der Krankenversicherungsbeiträge und der Ersparnis aus der Steuerfreiheit der Entgeltumwandlung in der Ansparphase tatsächlich im Ergebnis ca. 20.000 Euro von der Versicherungsleistung verblieben.
  • Schließlich sei nicht der Staat, sondern das Versicherungsunternehmen für eine etwaige steuerliche Falschberatung der Klägerin bei Abschluss des Vertrages verantwortlich.

Autor: VW-Redaktion

15 Kommentare

  • Ist der Begünstigte als Vers.nehmer im Vvertrag geschrieben kommt diese Regelung nicht
    zum Zuge…..!!!???

  • Ich empfinde es als eine Frechheit, die Menschen zu bestrafen etwas für ihre Rente bezw. das Alter getan zu haben. Jetzt bleibt ein Bruchteil über, wenn sie dies als Lohnerhöhung bekommen hätten, hätten sie Privat etwas ansparen können und nicht versteuern müssen.

  • Meinem Mann ging es genauso. Er fiel aus allen Wolken, als er 10 Jahre lang zählen musste. Man wird von diesem Staat auch noch bestraft wenn man für seine Altersversorgung anspart. Übrigens würde dieses Gesetz heimlich über Nacht geändert, ohne es den Versicherten mitzuteilen. Denn dann hätten viele anders entscheiden. Für uns ist das eindeutig Betrug.

  • Für Mich ist das Betrug einen bestehenden Vertrag im Nachhinein zu ändern, so was geht gar nicht,

  • Wer jetzt noch für’s Alter vorsorgt, der ist selbst schuld.
    Alle diese Urteile im Zusammenhang mit Direktversicherungen fordern ja direkt dazu auf, nichts für’s Alter zu sparen.
    Ich kann dazu nur noch mit Ulrich Wickert sagen “ der Ehrliche ist der Dumme “
    Ich habe mittlerweile allergrößtes Verständnis für Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit.

  • Ich kann mich dem Gesagten nur anschließen !!
    Mir ging es voriges Jahr genau so. Hatte Einmalzahlung von 50.000 € (dafür 17 Jahre eingezahlt);
    Netterweise hat das Finanzamt diesen Betrag auf Gehalt, Krankengeld und Rente aufgeschlagen, so dass ich 20 T€ ! Steuern zahlen musste – von den KV-Beitraegen für 10 Jahre ganz zu schweigen. Das heisst also: für die 50 T€ hatte ich lediglich nur 20 T€ für meine Altersvorsorge zur Verfügung!!
    Wofür hat man jahrelang gespart?
    Kann man da nach dem neuen Urteil noch was machen??

  • Mir erging es im letzten Jahr genau so.
    Von 32000,00 Euro habe ich ca. 9500,00 Euro an das Finanzamt gezahlt.
    Besser das Geld zu Hause monatlich zur Seite legen.
    Verdiener sind bei der Direktversicherung der Versicherungsmakler und das Finanzamt, aber nicht der Versicherte.
    Für alle die noch in so einen Vertrag einzahlen, den Vertrag ruhen lassen und nichts mehr einzahlen.

  • Ich habe eine Zahlung meines Arbeitgebers aus der Pensionskasse im Januar 21 zu erwarten. Auch hier musste ich schon meine Steuernummer angeben. Man fragt sich, wofür ist Jahr und Tag für den Ruhestand vorgesorgt worden.
    Nächste Woche muss ich 2700 € an das Finanzamt überweisen aus einer Einmalzahlung einer Versicherung von 2019.
    Das Finanzamt greift alles ab.??????

  • Monika Poschmann

    Auch ich kann allen Betroffenen nur Recht geben. Unser Staat hat uns schlichtweg über den Tisch gezogen.
    Es ist eine “ Riesen Sauerei “ was mit uns Rentnern gemacht wird.
    Wir hätten das in eine Direktversicherung investierte Geld entweder „unterm Kopfkissen “ sparen, oder direkt „verjubeln “ sollen, denn dann hätten wir nichts davon abgeben müssen und im Alter könnten wir dann ja auch, wie viele andere auch, zum Sozialamt gehen,wenn uns die Rente nicht ausreicht.

  • Manchmal hat man das Gefühl, dass die Richter das Recht und die Verfassung so auslegen, weil sie hiervon selbst nicht betroffen sind und somit nicht erahnen können, was es für jeden einzelnen bedeutet.

  • Beamte nehmen sich hier das Recht heraus, Vertragsbestandteile die bei Vertragsabschluss Gültigkeit besassen, einfach zu kassieren und dem Beguenstigten der Direktversicherung dadurch großen finanziellen Schaden zuzufügen. Ich stelle mir den Aufschrei der Beamtenschaft vor, würde Ihnen solches zugefuegt werden. Mein Vertrag, 1988 abgrschlossen, sah diese Steuerforderung nicht vor.
    Rechtsprechung in Deutschland? Da kpmmen Zweifel auf!

  • Hermann Elsaesser

    Es ist reiner Betrug. Ein Kleinrentner, der nur 700 Euro monatlich Rente und sonst keine weiteren Einkünfte hat muß Steuern zahlen, wenn er eine einmalige Kapitalabfindung von 13.000 Euro erhält. Da wird nicht über mehrere Jahre (Fünftelregelung) gestreckt sondern es ist in dem Jahr in dem er die 13.000 Euro erhält eine hohe Steuerzahlung fällig.

    Das ist eine Schande für einen Staat, der für große Finanzjongleure alle möglichen Steuerschlupflöcher öffnet, aber den kleinen Mann gnadenlos sein bißchen Geld wegnimmt.

    Mein Staat ist das nicht mehr

  • Ich finde es unmöglich wie der Staat und seine Bediensteten mit dem Geld der Arbeitnehmer welche fürs Alter vorsorgen wollen steuerlich umgehen, hier gilt bei direktversicherungen kein Gleichheitsgrundsatz,privat Krankenversicherte betrifft keine Krankenkasse und steuerliche Abwertung seines Betragrs der Versicherung , also straft Sie ab die Politiker und ihre Partei, nur so können wir reagieren, die Macht entreißen

  • Manfred Wiedemer

    Ich wurde ebenfalls betrogen. Beim Abschluss meiner Direktversicherung galt die Zusage, dass bei der späteren Auszahlung keine weitere Abzüge anfallen. Das wurde auch noch von einem Kanzlerkandidat Scholz, einem Juristen, gebrochen. Gegen den Grundsatz: Gesetze dürfen nicht rückwirkend angewendet werden. Warum ein deutsches Gericht dies zulässt, ist ein Skandal.

  • Ich hatte eine Drektversicherung ca 100.000 € Auszahlung war der Plan. Auszahlung 2017. Auszahlung aufgrund diverser Einschränkungen Zinsen etc. Nur 67.000€ außerdem zahle ich 10 Jahre lang ca. 15.000 € Krankenkassenbeiträge . Da bleibt ein Rest ca. 50.000 €. Den genauen Betrag kenne ich nach 10 Jahren, denn jedes Jahr steigen die monatlichen Zahlungen. Das hat die SPD gemacht und das ist der Rest der Altersvorsorge……

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