Riester-Urteil mit Signalwirkung: BGH verbietet Allianz einseitige Rentenkürzungen
Paukenschlag für die Versicherungsbranche: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Allianz Leben ihren Riester-Sparern den Rentenanspruch nicht einseitig kürzen darf. Der BGH erklärte eine entsprechende Klausel in fondsgebundenen Rentenversicherungen für unwirksam (Az. IV ZR 34/25). Etwa 200.000 Allianz-Verträge sind von dem Urteil betroffen. Nach Schätzungen der Verbraucherschützer könnte eine hohe sechs- oder sogar siebenstellige Zahl an Sparern von Rentenkürzungen aufgrund vergleichbarer Klauseln betroffen sein.
Weiterlesen