Mengenpreise
Bei Preisangaben sind Änderungen und Irrtum nicht ausgeschlossen.
Festsetzung von Mengenpreisen nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 BuchPrG
Gemäß und nach den Bestimmungen § 5 Abs. 4 Nr. 2 BuchPrG setzen wir für alle Titel unseres Verlages mit sofortiger Wirkung folgende gestaffelte Mengenpreise fest:
- bei Abnahme von 50-99 Exemplaren ein und desselben Titels 10 % Rabatt vom Ladenpreis
- bei Abnahme von 100-149 Exemplaren ein und desselben Titels 12 % Rabatt vom Ladenpreis
- bei Abnahme von 150-199 Exemplaren ein und desselben Titels 15 % Rabatt vom Ladenpreis
- bei Abnahme von 200-249 Exemplaren ein und desselben Titels 18 % Rabatt vom Ladenpreis
- bei Abnahme von 250-299 Exemplaren ein und desselben Titels 20 % Rabatt vom Ladenpreis
- bei Abnahme von 300-349 Exemplaren ein und desselben Titels 22 % Rabatt vom Ladenpreis
- bei Abnahme ab 300 Exemplaren ein und desselben Titels 25 % Rabatt vom Ladenpreis
Bei der Gewährung von Mengenpreisen an Kunden sind folgende Grundsätze der Preisbindung strikt einzuhalten:
- Es muss sich stets um ein und denselben Titel, d.h. auch ein und dieselbe Auflage eines Werkes handeln.
- Die Abgabe muss an ein und denselben Endabnehmer (z.B. Unternehmen, Behörden, Gericht, Kanzlei) erfolgen. Endabnehmer ist auch, wer die Exemplare erwirbt, um sie zu verschenken (z.B. Verbände, Firmen), nicht aber, wer sie einzeln oder geschlossen weiterverkauft oder –berechnet. Deshalb sind Sammelbestellungen nicht mengenpreisfähig.
- Der Buchhandel berechnet dem Endabnehmer den Mengenpreis, „gibt ihn also weiter“.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice unter vvw-kundenservice@otto-schmidt.de gerne zur Verfügung.
