Versicherer und Gewerkschaften verlängern Tarifvertrag zur Kurzarbeit bis März 2022

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Die Tarifvertragsparteien in der Versicherungsbranche haben sich auf eine Verlängerung des Tarifvertrages zur Kurzarbeit geeinigt, um damit die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Nach Angaben des Arbeitgeberverbandes AGV gilt dieser nun bis 31. März 2022.

Die Tarifvertragsparteien der privaten Versicherungswirtschaft hatten bereits am 9. April 2020 auf ein entsprechendes Vertragswerk geeinigt. Allerdings sei diese Regelung bislang kaum genutzt worden, heißt es beim AGV weiter. Dessen ungeachtet seien jedoch spezifische Unternehmensbereiche insbesondere vom aktuellen „Lockdown“ betroffen, wie zum Beispiel die Schließung von Betriebskantinen.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit stieg die Kurzarbeit mit Beginn des ersten Lockdowns im März 2020 binnen kürzester Zeit auf ein historisches Niveau. Der bisherige Höchststand wurde im April mit knapp sechs Millionen Personen in Kurzarbeit erreicht, das entspricht 18 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 

Zum Vergleich: In der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 lag der Höchststand bei 1,4 Millionen. Anders als damals beanspruchten im Frühjahr 2020 nicht nur überwiegend Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, sondern in hohem Maße auch Dienstleistungsbetriebe, zum Beispiel das Hotel- und Gastgewerbe, konjunkturelle Kurzarbeit. In der Spitze bezogen 63 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe und 27 Prozent im verarbeitenden Gewerbe konjunkturelles Kurzarbeitergeld.

Autor: VW-Redaktion

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