BdV-Kritik: „Bundesgerichtshof zementiert die Intransparenz diverser privater Krankenversicherer“

Axel Kleinlein. Quelle: BdV

Der Bund der Versicherten (BdV) sieht das jüngste BGH-Urteil zu den Prämienanpassungen in der PKV kritisch. So könnten die Versicherte zwar die Erhöhungsbeträge zunächst zurückfordern, wenn die Gründe für die Erhöhung unvollständig mitgeteilt wurden. Im Gegenzug würden dann aber die zukünftigen Beiträge besonders stark steigen, befürchten die Verbraucherschützer.

„Die jetzt zurückgeforderten Beitragserhöhungen holt sich der Versicherer zwangsläufig mit den nächsten Beitragsanpassungen zurück, da die Kosten ja feststellbar gestiegen sind“, konstatiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Außerdem würden Steuerrückerstattungen sowie überzahlte Arbeitgeberanteile hinzukommen, welche die Versicherten dann zurückzahlen müssten, so der BdV. Auch die Anwalts- und Gerichtskosten würden dann ebenfalls dazukommen.

So fordert der BdV, die Kalkulation der privaten Krankenversicherung grundlegend zu reformieren. Dabei könnten hohe Beitragssprünge verhindert werden, wenn etwa die medizinische Inflation von vornherein einkalkuliert würde, rechnen die Verbraucherschützer vor. Dann wären die Beiträge zu Vertragsbeginn höher und Preis-Leistungsvergleiche mit der gesetzlichen Krankenversicherung nachvollziehbarer, so der Verein.

Autor: VW-Redaktion

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