„Deutschland braucht eine flächendeckende obligatorische bAV“

Quelle: Alexas Fotos / Pixabay

Die gesetzliche Rente allein wird nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard im Rentenalter erhalten zu können. Der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stagniert jedoch in Deutschland seit Jahren und die Entgeltumwandlung ist mittlerweile rückläufig. Forderungen an die Bundesregierung, die zusätzliche Altersversorgung zu stärken und „Opt-Out-Regelungen“ umzusetzen, werden lauter. Ein Gastbeitrag von Tanja Jovanovic und Frederik Julius Szmania von adesso.

Was sind die Vorteile eines Obligatoriums?

Unter einer obligatorischen bAV wird die automatische Einbeziehung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern in ein bAV-System verstanden. Dafür kommen alle fünf Durchführungswege in Betracht. Beim „Opt-Out“ wird ein Teil des Entgelts der Beschäftigten automatisch vom Arbeitgeber zur Finanzierung einer betrieblichen Rente einbehalten. Möchten Arbeitnehmer dies nicht, besteht die Möglichkeit aktiv zu widersprechen.

Der Positiveffekt eines Obligatoriums auf die Verbreitung der bAV ist auf die Trägheit des Menschen zurückzuführen. Wie in Dänemark belegt wurde, führt eine automatische Einbeziehung zu einer deutlich höheren Teilnahme an einem Vorsorgesystem. Widerspruchsraten in Großbritannien waren beispielsweise nach dem Start des „Opt-Out-Obligatoriums“ nur knapp zweistellig. Skaleneffekte, aufgrund größerer Mengen an Verträgen und Anlagevolumina, können Verwaltungskosten senken und Renditen steigern. Durch die Vorauswahl einer Form der bAV wird die Komplexität für die Beschäftigten reduziert und die Entscheidungsfindung erleichtert. Dabei entfällt das Hemmnis seinen Arbeitgeber aktiv auf ein Angebot zur bAV ansprechen zu müssen, was oft in kleinen Betrieben eine Hürde ist.

Was sind die Nachteile eines Obligatoriums?

Durch weitere Regulierung und Arbeitgeberpflichten steigt der Aufwand der bAV-Verwaltung – viele fürchten diesen Mehraufwand allein tragen zu müssen. Ein Obligatorium beschränkt die Privatautonomie, diese wird jedoch aufgrund der Widerspruchsmöglichkeit nur geringfügig beeinträchtigt. Ein Opt-Out reduziert den individuellen Beratungsbedarf und könnte somit zu Umsatzeinbußen bei Vermittlern führen. Die Beratung zur Schließung der Rentenlücke oder der Wahl einer geeigneten Anlagestrategie wird dadurch jedoch nicht ersetzt.

Welches Potential hat ein Obligatorium in Deutschland?

Da eine Zunahme der bAV-Quote ohne weitere Maßnahmen nicht zu erwarten ist, lohnt sich die Entwicklung nach Einführung eines Opt-Out in anderen Ländern zu betrachten.

Potentielle Verbreitung anhand der Steigerungsquoten von Großbritannien und Neuseeland (Quelle: adesso SE)

In der Grafik ist dargestellt, wie sich die Verbreitung anhand der Steigerungsquoten von Großbritannien und Neuseeland auswirken könnte. Beide Länder haben unter verschiedenen Voraussetzungen ein Opt-Out eingeführt. Die Wachstumsrate zeigt, dass sich die Durchdringungsquote in Deutschland auf über 80% entwickeln könnte. Mit der Verbreitung der bAV wächst auch die gesamte Rentenhöhe. Auswirkungen auf andere Sparformen sind aufgrund der oben angeführten Trägheit der Menschen nicht zu erwarten.

Prognose der Durchdringungsrate über fünf Jahre (Quelle: adesso SE)

Ist die Einführung eines obligatorischen Opt-Out in der bAV in Deutschland möglich?

Die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ hat ein Rechtsgutachten zur Klärung der verfassungsmäßigen Grenzen in Auftrag gegeben. Darin wird aufgeklärt, dass ein „Opt-Out“ als zusätzliche Altersversorgung grundrechtlich zu rechtfertigen und aus arbeitsrechtlicher Sicht mit einer Anknüpfung an die Sozialversicherungspflicht realisierbar ist. Die Schließung der Versorgungslücke aufgrund des gesunkenen Rentenniveaus begründet die Vereinbarkeit mit der allgemeinen Handlungsfreiheit nach dem Grundgesetz.

Wie wirkt sich ein Opt-Out-Modell auf die Verwaltung beim Arbeitgeber aus?

Die Verwaltung beim Arbeitgeber durch ein obligatorisches „Opt-Out“ kann weitestgehend automatisiert werden. Dabei ist eine standardisierte Erfassung und Dokumentation der Entscheidung neuer Mitarbeiter sicher zu stellen und eine Integration in den Onboarding-Prozess ratsam. Ändern Arbeitnehmer ihre Entscheidung im laufenden Arbeitsverhältnis, muss dies ebenfalls erfasst werden. Darüber hinaus ist eine Abfrage regelmäßig und bei Änderungen erforderlich.

Umsetzung des Obligatoriums mit digitaler Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Versorgungsträger 

Wie oben ausgeführt muss der Arbeitgeber für jeden der angeführten Fälle die Entscheidung abfragen und dokumentieren. Um den Datenaustausch mit den Versorgungsträgern sicherzustellen, ist der Einsatz von digitalen Schnittstellen sinnvoll. Durch Maschinen-zu-Maschinen-Kommunikation können Arbeitgeber und Versorgungsträger relevante Informationen austauschen. Via RESTful Webservices können die Daten von Neueinstellungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist aus dem HR-System ohne Zusatzaufwand direkt übermittelt werden. Widersprüche neuer Mitarbeiter müssen ohne Übertragung abgelegt werden. Eine mögliche, spätere Änderung kann durch regelmäßiges Abfragen gewährleistet werden. Beim Firmenaustritt muss wiederholt abgefragt werden und insofern Arbeitnehmer nicht widersprechen und weiterhin vorsorgen möchten, wird automatisch der Arbeitgeberwechsel beim Versorgungsträger ausgelöst. Gemeinsam mit einem IT-Partner können dazu digitale und innovative Lösungen ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Resumee 

Ein Obligatorium ist ein wirksames Mittel, um die bAV flächendeckend zu stärken. Andere Länder zeigen schon heute, welches Potential mit einem Opt-Out-System besteht, um die Altersarmut zu bekämpfen. Die entstehende Zusammensetzung deutscher Renten aus Umlage- und Kapitalfinanzierung stärkt das Fundament einer zukunftssicheren Rentenfinanzierung. Aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine flächendeckende Einführung eines obligatorischen Opt-Out. Der Einsatz digitaler Anwendungen, die in die Arbeitgeberprozesse integriert werden, ermöglicht eine schlanke Verwaltung und reduziert den administrativen Aufwand für alle Beteiligte. Die Weichen sind also gestellt, der Ball liegt nun bei der Politik.

Autoren: Tanja Jovanovic ist als Managing Consultant im Insurance-Bereich der adesso SE tätig. Seit 2006 ist sie in der bAV aktiv und engagiert sich seit über 10 Jahren als Projektleiterin bei IT-Vorhaben sowie bei der Entwicklung und Umsetzung von digitalen und innovativen Lösungen der bAV.

Frederik Julius Szmania ist als Trainee im Consulting des Bereichs Insurance der adesso SE tätig. Seit 2017 besitzt er Branchenkenntnisse des Finanzdienstleistungs- und Versicherungssektors und beschäftigte sich in seiner Abschlussarbeit mit der bAV in Deutschland.

2 Kommentare

  • Man benötigt keine BAV! Riester und BASIS ohne Garantie, ohne Bürokratie ist völlig ausreichend und NICHT von unzähligen Formalitäten abhängig. Richtig gemacht, sollte sich auch der Staat, der bei der Versorgung der Beamten ein SCHWARZES LOCH mit 2 Billionen Euro Defizit, ohne die geringste Scham, anhäufte – in besten Wirtschaftszeiten entstanden, der Jugend zur Bezahlung überlässt, heraushallten. Mit meiner Geschäftsidee trete ich gerne den Beweis an, das adäquate Zukunftsvorsorge mit leistbaren Beiträgen für fast alle möglich ist!

  • Warum bekommt ein(e) Rentner(in) in Österreich durchschnittlich € 800,00 mehr Rente als in Deutschland.
    Warum haben wir bAV, Riester, Rürup? Warum wird keine vernünftige Grundlage für die gesetzliche Rente gebildet in die alle einzahlen und in der es auch keine Deckelung noch oben gibt und in die auch Beiträge aus Kapitalerträgen fließen. Staatsfonds nach schwedischem, norwegischem o. niederländischem Vorbild?
    Alles Fehlanzeige, weil die Lobby aus Versicherungen und Banken einfach zu stark ist.
    Die Einführung von Riester und Rürup hat vielen Gesellschaften das Geschäftsmodell gerettet und wenn ich mir die Kosten der meisten Riesterverträge ansehe dann muß man sich schon fragen ob eine vernünftige Altersvorsorge für den Normalbürger eigentlich gewollt ist!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

7 − 7 =