BGH: Zahlungen nach Firmenpleite unterliegen dem D&O-Schutz

Veranlasst der Manager Zahlungen nach der Insolvenz eines, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen vom Manager zurückverlangen. Allerdings unterliegen diese dann ebenfalls dem Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 18. November 2020 entschieden (Az.: IV ZR 217/19).
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