Nach Diebstahl der „Big Maple Leaf“: Urteile gegen Diebe sind rechtskräftig

Bode-Museum in Berlin. Quelle: Bild von Barbara Evening auf Pixabay

Die Gerichtsurteile für die Diebe der Goldmünze „Big Maple Leaf“ sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Revision von zwei Angeklagten zurück. So hätten die Männer hatten nach Überzeugung der Richter im März 2017 eine im Bode-Museum ausgestellte große Goldmünze im Wert von rund 3,3 Mio. Euro gestohlen.

Das Landgericht Berlin hatte die beiden Angeklagten sowie einen nicht revidierenden Mitangeklagten, die zu den Tatzeiten zwischen 18 und 20 Jahre alt waren, wegen des Diebstahls zu jeweils mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Einen weiteren Mitangeklagten hat es rechtskräftig freigesprochen. Der Verbleib der Münze ist bis heute ungeklärt.

Laut BGH sind beide Angeklagten mit Sachrügen gegen die Entscheidungen des LG Berlin vorgegangen. Ein Angeklagter hatte dabei auch eine Verfahrensrüge eingereicht. Der 5. Strafsenat hat beide Rechtsmittel verworfen. Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, auch das Verfahren war nicht zu beanstanden.

Im Februar 2020 hatten die Berliner Richter drei der vier Angeklagten für schuldig befunden. Zwei Männer wurden zu Jugendhaftstrafen von vier Jahren und sechs Monaten, ein weiterer Mann zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der vierte Angeklagte wurde freigesprochen.

Demnach hätten sich die drei verurteilten Männer des besonders schweren Diebstahls schuldig gemacht, so das Gericht weiter. „Es war eine Dreistigkeit und Risikobereitschaft ganz besonderer Güte. Wir wissen, dass die Münze in den Bereich der Familie R. gelangt ist“, wird eine Richterin im Tagesspiegel zitiert. Die drei verurteilten Männer sollen laut Bericht der polizeibekannten arabischen Großfamilie R. angehören.

Zudem hatte der Düsseldorfer Immobilienunternehmer Boris Fuchsmann als Besitzer der Münze den Versicherer auf rund 3,36 Mio. Euro plus Zinsen verklagt. Die Allianz wollte allerdings nur rund 20 Prozent der geforderten Summe zahlen. Am Ende gab das Landgericht Berlin dem Versicherer recht und begründete dies mit Sicherheitsmängeln im Museum, die es den Dieben zu leicht gemacht hätten.

Fuchsmann und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Trägerin des Bode-Museums legten hingegen Berufung gegen das Urteil ein. Das Kammergericht entschied nun: Die Allianz sei berechtigt, ihre Leistung um 50 Prozent zu kürzen. Der Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Versicherungsnehmerin habe nämlich grob fahrlässig die Anzeige einer eingetretenen Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 3 VVG unterlassen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – das Gericht hat eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Ob Fuchsmann und/oder die Stiftung Preußischer Kulturbesitz davon Gebrauch machen, ist noch nicht bekannt.

Autor: VW-Redaktion

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