Haftpflichturteil eröffnet Vermittlern Millionen-Zielgruppe

Wann greift die D&O-Versicherung beim Ehrenamt? Quelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Das Jobcenter muss bei Hartz IV die private Haftpflicht übernehmen. Das gilt dann, wenn der Mietvertrag den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung vorsieht. Derzeit sind um die vier Millionen Menschen im Land auf die staatliche Unterstützung angewiesen.

In dem Urteil zugrunde liegenden Fall hatte ein Hartz-IV-Bedürftiger die Kosten seiner Haftpflicht für die Anmietung einer Wohnung erstatten lassen wollen. Die 4,10 Euro im Monat lehnte das Jobcenter ab. Für den „bestimmungsgemäßen Gebrauch“ der Mietsache sei die Haftpflicht nicht nötig, erklärte die Behörde laut hartziv.org. Die Beiträge müssten nicht als „Unterkunftsbedarf“ anerkannt werden. Von dieser Ansicht rückte das Jobcenter auch nicht ab, als die Vorinstanzen gegen sie entschieden.

Sachlicher Zusammenhang

Letztlich erklärte das Bundessozialgericht, dass sich Zahlungsverpflichtungen unter dem Begriff des Unterkunftsbedarfs fassen lassen, wenn sie  auf mietvertraglichen Vereinbarungen beruhen. Die Voraussetzung hierfür sei ein „sachlicher Zusammenhang“ zur Anmietung der Wohnung. Das Jobcenter muss die Kosten für die Police in einem solchen Fall also erstatten, wie im Urteil nachgelesen werden kann.

(Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Juni 2021 – Az.: B 4 AS 76/20 R)

Autor: VW-Redaktion