Berliner Regierung will Versicherungsschutz für öffentliche Gebäude „ersatzlos streichen“

Die Berliner Politik will bei der Feuerversicherung sparen. Bild von https://megapixel.click - betexion - photos for free auf Pixabay

Ist es sinnvoll, bei einem Haus an der Feuerversicherung zu sparen? Ja, sagt der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) und will den Schutz für die öffentlichen Gebäude streichen. Nein, sagen die Kritiker aus der CDU.

Um die Beiträge einzusparen, will der Finanzsenator die Feuerversicherungspflicht für rund 4.800 landeseigene Gebäude „ersatzlos streichen“, meldet die BZ. Es sei „unterm Strich billiger“, Schadensfälle aus dem laufenden Landeshaushalt zu begleichen, als für „Tausende von Gebäuden hohe Versicherungsprämien zu zahlen“. Zwischen 2012 bis 2016 wurden in Berlin rund 15,3 Millionen an Beiträgen gezahlt, nach Bränden erstattet wurden „rund 5,4 Millionen Euro“.

Bei verhältnismäßig günstigen Gebäuden wie Schulen mag die Rechnung aufgehen, aber Berlin ist auch das Heim von Gebäude und Museen. Diese würden im Schadenfall schwer ins Budget fallen.

Kritik kommt von der CDU. Die Maßnahme der Berliner SPD sei „vollkommen unverständlich“ und ein „gefährlicher Irrweg“. Einige Bezirke sorgen sich, dass sie bei Bränden erst einmal in Vorleistung treten müssen, bevor die zentrale Stadtregierung übernimmt. Das alles ficht Kollatz nicht an: „Das Land ist verpflichtet, sparsam zu wirtschaften. Auch der Bund und die Mehrzahl der Bundesländer haben die Versicherungspflicht gestrichen“, erklärt sein Sprecher.

Und bei Privathäusern?

Die Wohngebäudeversicherung bzw. Immobilienversicherung ist keine Pflicht. Auch die Feuerversicherung muss nicht mehr zwingend abgeschlossen werden. Sie war bis 1994 für Immobilieneigentümer vorgeschrieben, erklärt die HDI. Heute würden finanzielle Schäden durch Feuer von der Gebäudeversicherung mit abgedeckt. Eigentümern steht es „grundsätzlich frei“, ob sie eine solche Versicherung für ihr Haus abschließen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Bei einem Hausneubau und bei einem Hauskauf kann eine Gebäudeversicherung zur Pflichtversicherung werden. Und zwar, „wenn Sie eine Finanzierung benötigen.“

Autor: VW-Redaktion