Richter erlässt im wilden Aon-Marsh-Streit einstweilige Verfügung

Entscheidung im Streit zwischen Marsh und Aon. Quelle: Peter Freitag / www.pixelio.de / PIXELIO

„Mieses Management“ gegen „geistigen Diebstahl“. In den USA verklagen sich beide Unternehmen gegenseitig, weil Marsh auf einen Schlag 44 Fachkräfte vom Konkurrenten abgeworben hat. Das sei illegal, argumentiert Aon und hat eine einstweilige Verfügung erlassen, der jetzt zugestimmt wurde. In Wahrheit ist der Mitarbeiterstreit aber nur ein Stellvertreterkampf.

Marsh hat auf einen Schlag 44 frühere Angestellte des Konkurrenten abgeworben. Das geschah mittels „verschwenderischer Versprechungen“, die zu einer „Massenkündigung“ führten, argumentiert Aon. Selbst „angemessene restriktive Vereinbarungen“ hätten das nicht verhindern können. Der frühere (Aon) Managing Director Michael Parrish  soll der Rädelsführer („ringleader“) gewesen sein. Mit der Abwerbung soll auch ein Diebstahl von Kunden(daten) und Ideen einhergegangen sein, weswegen Aon eine einstweilige Verfügung beantragte.

Marsh bestreitet eine Verfehlung und argumentiert, dass die Aon-Mitarbeiter wechselten, weil das Unternehmen „miserabel manage“, insbesondere die Fusion mit Willis Towers Watson würde zu Unsicherheiten in der Belegschaft führen. Damit das Gesagte in den Köpfen bleibt, wurde eine Klage gegen den Zusammenschluss beim U.S. Department of Justice eingereicht und der Verfügung als „Akt der Verzweiflung“ geschmäht. Aon wolle die Mitarbeiter zum Verbleib zwingen.

Ein klarer Sieger

Vor diesem Hintergrund musste der Richter William Thomas  eine Entscheidung treffen. Das tat er: Die früheren Aon-Mitarbeiter Michael Landa, „formerly executive vice president“ at Aon Risk Solutions, darf 90 Tage nach seiner Kündigung nicht woanders arbeiten. Für Michael Parrish und Giselle Lugones gilt die Hälfte der Dauer. Die Genannten und neun weitere Mitarbeiter dürfen für zwei Jahre keine „vertraulichen Informationen“ weitergeben und andere AON-Mitarbeiter nicht zu einem Wechsel des Unternehmens raten, meldet businessinsurance. Die Streithähne hätten der Entscheidung „in lieu of continued proceedings“ zugestimmt.

Die Fusion von Aon und Willis ist in der EU nach einigen Zugeständnissen genehmigt, dagegen befindet sich der Abschluss in den USA noch in der Schwebe. Nicht nur die Vereinigten Staaten tun sich mit einer Entscheidung schwer. In Neuseeland hat die Aufsicht eine Entscheidung bezüglich der Fusion für die letzten Juli-Wochen angekündigt. Auch in Australien wurde der für Mai geplante finale Spruch der Aufseher auf „unbestimmte Zeit“ verschoben.

Autor: VW-Redaktion

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