Urteil: Österreichische Versicherer bei illegalen Straßenrennen leistungsfrei – und hierzulande?

Rettungskräfte helfen nach einem Unfall dem Opfer (Symbolbild). Bild von Queven auf Pixabay.

Ein Versicherer kann die Begleichung der Unfallkosten eines illegalen Straßenrennens ablehnen. Das hat das oberste Gericht in Österreich entschieden. Wie ist die Rechtslage hierzulande und was bedeutet es für die Opfer?

Im Oktober 2017 kam es infolge eines illegalen Straßenrennens in Saalfelden (Österreich) zu einem schweren Unfall. Es kam zu sechs Schwerverletzten, eine Frau erlitt eine Querschnittslähmung, berichtete die „kleine Zeitung“. Zwei Jahre später wurde der Verursacher, der in das entgegenkommende Fahrzeug raste, vom Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Körperverletzung und grob fahrlässiger Gefährdung der körperlichen Sicherheit verurteilt. Trotz des Gerichtsspruches wollte der Mann für die Folgen des Unfalls knapp 60.000 Euro von seiner Versicherung. Diese schüttelte den Kopf. Laut einer Klausel der Bedingungen bestehe kein Versicherungsschutz für Unfälle, bei denen „eine gerichtlich strafbare Handlung verwirklicht wird“. Das bedeutet, bei Vorsatz besteht keine Eintrittspflicht.

Das sorgte für juristische Diskussionen, letztlich entschied der Oberste Gerichtshof wie die Erstinstanz und gab dem Versicherer recht. Die beschriebene Klausel im Versicherungsvertrag sei zulässig. Die Vereinbarung sei weder „überraschend“, noch bedeute sie für den Versicherungsnehmer eine „grobe Benachteiligung“.

Und in Deutschland?

Das Problem der illegalen Rennen ist auch hierzulande bekannt. Die Liste ist lang – 1.200 Rennen in drei Jahren allein in Berlin – und wird ständig aktualisiert, zuletzt in Kiel. Die Strafen werden härter und reichen bis zum „versuchten Mord“ doch es ändert sich (bisher) wenig.

Ist ein Urteil wie in Österreich auch hierzulande möglich und wie ist generell die Haftungssituation ; Deutschlands größter Kfz-Versicherer klärt auf:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung (KH) schützt immer das Opfer. Das gilt auch bei illegalen Autorennen. Dementsprechend reguliert die KH den Schaden, den der Versicherungsnehmer (Kunde) einem Dritten zufügt. Allerdings wird der Versicherer danach prüfen, ob er seinen Kunden in Regress nehmen kann.“

Zur Klärung des Sachverhalts sei immer eine individuelle Einzelfallprüfung notwendig. Das gilt auch für die Kasko-Versicherung. „Steht allerdings fest, dass der Versicherungsnehmer an einem Autorennen teilgenommen hat, ist der Kasko-Versicherer leistungsfrei“, erklärt ein Pressesprecher der Huk-Coburg.

Für die Opfer ist die deutsche Ausrichtung vorteilhafter, dass sie in jedem Fall eine Leistung erhalten – das Risiko eines zahlungsunfähigen Täters trägt der Versicherer. Wenn der Verursacher in Österreich die Unfallfolgekosten nicht begleichen kann, steht für die Opfer zumindest kein zahlungskräftiger Versicherer bereit.

Autor: VW-Redaktion