OLG Celle zur BSV: Maßgeblich ist die genaue Formulierung der Bedingungen

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Neues Urteil zur Betriebsschließungsversicherung: Ob Unternehmer Leistungen aus der BSV bekommen, hängt von der konkreten Formulierung der Versicherungsbedingungen ab. Dies hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Urteil vom 1. Juli 2021 entschieden (Az.: 8 U 5/21).
Im konkreten Fall betreibt der Kläger ein Restaurant in Schwanewede. Er hatte im Jahr 2018 eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, die nach den Versicherungsbedingungen u.a. dann eine Entschädigung leistet, wenn der versicherte Betrieb beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger aufgrund des Infektionsschutzgesetzes geschlossen wird. Nach der sich anschließenden Klausel sind „meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen […] die folgenden im Infektionsschutzgesetz […] namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger: […]“ Im Anschluss sind verschiedene Krankheiten und Krankheitserreger ausdrücklich aufgelistet, nicht aber das – damals noch unbekannte – Coronavirus.
Im März 2020 musste der Restaurantbetreiber seine Lokalität wegen der Corona-Pandemie ebenfalls schließen. Während das Landgericht Verden dem Kläger noch Recht gegeben hatte, wies der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts die Klage auf die Berufung der Versicherung hin ab. Die Aufzählung der Krankheiten und Krankheitserreger in den Versicherungsbedingungen erfolgte abschließend, heißt es in einer Mitteilung des OLG Celle.
Zudem habe der Senat geprüft, ob diese Einschränkung des Versicherungsschutzes auf ausdrücklich benannte Krankheiten und Erreger deshalb unwirksam sein könnte, weil sie im Gesamtkontext nicht ausreichend verständlich wäre, den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligte oder typischen Erwartungen an eine Betriebsschließungsversicherung zuwiderliefe. Dies haben die Richter nun verneint.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.
Autor: VW-Redaktion