Tragischer Fall: Eine Million Euro Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler bei Kleinkind
Erneut hat ein Gericht einem Opfer ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen. Erneut gingen die Richter dabei über die Forderung des Anwalts hinaus. Erneut handelt es sich um einen schweren Behandlungsfehler.
Ein etwa einjähriger Junge musste wegen einer Infektion ins Krankenhaus. Er verschluckte sich während einer Antibiotikainfusion an einem Stück Apfel. In Folge einer Verkettung unglücklicher Umstände trug er schwerste Hirnschäden davon.
Das Junge erregte sich über die Infusion derart, dass er sich an einem kurz zuvor gegessenen Stück Apfel verschluckte, berichtet der Spiegel. Die vom Klinikpersonal ergriffenen Rettungsmaßnahmen seien „fehlerhaft gewesen“ und hätten sich sogar als „schädlich“ herausgestellt. Während des Vorfalls erlitt der Junge wegen des Sauerstoffmangels „gravierende Hirnschäden“ und ist seitdem schwerbehindert. Die Richter bemängelten unter anderem, dass die Krankenschwester angesichts der Situation mit der Medikamentenabgabe hätte warten müssen.
Der klagende Anwalt hatte 500.000 Euro gefordert, das Gericht in Limburg (Hessen) sprach dem Opfer das Doppelte zu. Die körperlichen und seelischen Folgen des Behandlungsfehlers für das Kind seien „dramatisch“. Neben der Krankenschwester richtet sich das Urteil auch gegen eine Belegärztin sowie das Krankenhaus.
Die Summen steigen
Das Urteil erinnert stark an einen kürzlichen erfolgten Rechtsspruch. Das Paderborner St. Vincenz-Krankenhaus muss der Familie eines Mädchens wegen „grober Behandlungsfehler“ 1,2 Mio. Euro Schadenersatz zahlen, auch in diesem Fall war das Gericht weit über die Forderung des Opferanwalts hinausgegangen. Warum das Gericht im Paderborner-Fall so entschied und was die jüngsten Urteile für die Versicherer bedeuten, hat VWheute analysiert.
Autor: VW-Redaktion