Schadenmeldung nach Jahren: Versicherer muss Pflegegeld trotzdem zahlen

Ein Versicherungsschaden muss laut Gesetz „unverzüglich“ angezeigt werden. Dass dieser Terminus weit ausgelegt werden und auch „nach mehreren Jahren“ bedeuten kann, hat jetzt ein Versicherer per Oberlandesgerichtsurteil (OLG) erfahren.
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