32 Mio. teurer Kohlelagereinsturz: Chubb büßt für Zahlungsverweigerung

Kohleabbau- und Lagerung ist ein schmutziges Geschäft – und versichert. Bild hangela/Pixabay

Das Leben eines Industrieversicherers ist oft hart: Chubb sucht eine juristische Verständigung in einem Fall um ein zusammengestürztes Kohlelager, bei dem der Versicherer nicht leistete und dafür ein 32-Mio.-Urteil gegen sich kassierte. Es ist ein typischer „Aus Schaden wird man klug“-Fall für Chubb, denn rund drei Viertel der Summe ist eine Strafzahlung.

Der Industrieversicherer hat ein sogenanntes „summary judgment motion (sjm)“ beantragt, nachdem das Gericht bereits ein Urteil in Höhe von 32,6 Mio. Dollar zu seinen Ungunsten ausgesprochen hat. Ein „sjm“, also ein zusammenfassendes Urteil, ist eine Option für den Gewinn eines Falles ohne Prozess vor Gericht. Im Grunde also eine Richterentscheidung anhand der Faktenlage. Die Gegenpartei, in dem Fall „Ramaco“, kann sich aber ebenfalls an den Richter wenden und die eigene Sicht darlegen.

Darum geht es

Der Fall hinter dem Urteil ist ein Lehrstück der (rechtlichen) Probleme in der Industrieversicherung und was eine Nichtzahlung für Folgen nach sich ziehen kann.

Im Jahr 2018 erhielt das Bergbauunternehmen eine „mining industries insurance policy“ von der Chubb-Einheit Federal Insurance. Diese deckt „direct physical loss“, „damage“, „lost business income“ sowie „extra expense“. Im November des Abschlussjahres brach nach Angaben des Geschädigten ein 800-Tonnen-Kohlesilo zusammen, das im Anschluss abgerissen werden musste.

Die Erstattung der Kosten lehnte Chubb mit dem Hinweis ab, dass das Unglück aufgrund von Abnutzung, fehlerhaftem Planungsdesign sowie Material- und Instandsetzungsfehlern verursacht wurde. Das Risiko „wear and tear“, also Abnutzung, sei nicht versichert. Dagegen klagte das Bergbauunternehmen und gewann.

Das erwähnte 32,6-Mio.-Dollar-Urteil von vergangenem Freitag ist ein Denkzettel für Chubb, denn es beinhaltet einen Baustein für Vertragsbruch in Höhe von 25 Millionen Dollar. Der Restbetrag setzt sich aus 3,3 Mio. für „extra expenses“ sowie 3,8 Mio für entgangene Gewinne zusammen. Die zusätzlichen rund 500.000 Dollar für „prejudgment interest“ sind in diesem Kontext kaum erwähnenswert.

Wenig überraschend, das Urteil hat Chubb nicht erfreut. Noch am selben Tag wurde die „sjm“ beantragt. Das Unternehmen sei im Verlauf des Prozesses „vorbelastet“ beziehungsweise „benachteiligt“ gewesen, weil es den Fehler begangen habe, die Schäden nicht mit “Genauigkeit aufgedeckt zu haben“.

Die Anwälte beider Seiten wollten sich nicht äußern.

Autor: Maximilian Volz