Weniger Rückstellung bei Betriebsrente für Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Während die Regierungskoalition noch in dieser Legislaturperiode gemäß Koalitionsvertrag eine obligatorisch Altersvorsorge für Selbständige auf dem Plan hat, konterkariert die Finanzverwaltung die bestehende Altersversorgung von Geschäftsführern. In einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 27.5.2020, XI R 9/19) wurde der Ansatz von Pensionsrückstellungen bei Alleingesellschafter-Geschäftsführern bei einer Entgeltumwandlung beschnitten. Formal zwar richtig, doch als Signal eher kontraproduktiv.
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