EU-Kommission verhängt Kartellstrafen gegen BMW und VW in Millionenhöhe

Die EU-Kommission in Brüssel, Quelle: Jai79/ Pixabay

Die EU-Kommission hat gegen die Autobauer BMW und Volkswagen (VW) Wettbewerbsstrafen in dreistelliger Millionenhöhe verhängt. Demnach muss VW insgesamt 502 Mio. Euro zahlen, BMW muss rund 373 Mio. Euro begleichen. Der Grund seien rechtswidrige Absprachen zu sogenannten Adblue-Tanks für eine bessere Abgasreinigung.

Daimler wurde wegen einer Selbstanzeige als Kronzeuge eingestuft und kommt straffrei davon. Anderenfalls wäre die Summe auf 727 Mio. Euro festgesetzt worden, berichtet das Handelsblatt. BMW hatte im Jahr 2019 aufgrund der Vorwürfe eine Rückstellung von 1,4 Mrd. Euro gebildet, davon im Mai dieses Jahres aber bereits rund eine Milliarde Euro wieder aufgelöst. „Alle Unternehmen haben ihre Kartellbeteiligung eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt“, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) aus einer Mitteilung der EU-Kommission.

„Wichtig ist für die BMW Group insbesondere ein Aspekt: Die EU-Kommission hat nochmals bestätigt, dass die mit dem vorliegenden Vergleich abgeschlossene Untersuchung allein mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht betraf. Auch laut Bußgeldbescheid der EU-Kommission gibt es keine Hinweise darauf, dass es zu einer Abstimmung zwischen den Parteien bezüglich des Einsatzes verbotener Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgastests gekommen wäre. Der Vorwurf einer unzulässigen Manipulation der Abgasreinigung stand und steht bei der BMW Group also nicht im Raum“, heißt es bei BMW.

Verbraucherschützer reichen Musterfeststellungsklage gegen Daimler ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat indessen eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG vor dem OLG Stuttgart eingereicht. Damit soll den Betroffenen der Weg zum Schadensersatz erleichtert werden. Anlass sind nach Angaben der Verbraucherschützer zahlreiche Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes von Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodellen mit dem Motortyp OM651 aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen.

„Der vzbv geht davon aus, dass mit der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatz verlangen können. Mögliche Betroffene erhalten die Gewissheit darüber, ob die Daimler AG in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat. Trotz behördlicher Rückrufe bestreitet die Daimler AG bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart soll dies nun feststellen. Für viele betroffene Verbraucher herrscht dann endlich Rechtsklarheit“, konstatiert Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Teurer Schaden für die Versicherer

Der Dieselskandal wird auch für die Rechtsschutzversicherer zum teuersten Schaden in der Geschichte. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind seit Oktober 2020 nochmals rund 60.000 Rechtsschutzfälle und ein Mehraufwand von mehr als 250 Mio. Euro hinzugekommen.

Bis Ende Mai 2021 hatten die Rechtsschutzversicherer für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten mehr als eine Milliarde Euro ausgegeben. Bis Ende Mai nahmen über 350.000 Kunden im Streit mit Autoherstellern wegen mutmaßlich manipulierter Abgaswerte ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch.

Allein im Dieselskandal um Volkswagen müssen die D&O-Versicherer tief in die Tasche greifen: Der frühere Konzernchef Martin Winterkorn und drei weitere Ex-Topmanager zahlen wegen des Dieselskandals Rekord-Entschädigungen über 288 Mio. Euro an Volkswagen. Ein Großteil davon entfällt auf die D&O-Versicherer.

Medienberichten zufolge zahlt der ehemalige Vorstandsvorsitzende persönlich insgesamt 11,2 Mio. Euro. Ex-Audi-Chef und Ex-VW-Konzernvorstand Rupert Stadler soll selbst 4,1 Mio. Euro überweisen. Der ehemalige Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz soll demnach rund 1,5 Mio. Euro zahlen, der frühere Audi-Manager Stefan Knirsch steuert eine Million Euro bei. Der ehemalige Entwicklungschef Ulrich Hackenberg sei jedoch „nicht zu einer Einigung bereit“, weshalb nun „gerichtliche Schritte“ gegen ihn vorbereitet werden sollen.

Autor: VW-Redaktion

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