„Konspirativer Dieb“ gegen „armseliges Management“: Aon und Marsh in erbittertem Rechtsgefecht um (illegale) Abwerbungspraktiken

AON gegen Marsh im Rechtsstreit um Abwerbungspraktiken. Bild von MichaelGaida auf Pixabay.

Das gegenseitige Ausspannen von Fachkräften ist im Versicherungssektor alltäglich. Die Personalmeldungen auf VWheute oder die bloße Existenz von Headhuntern sind dafür Zeugnis. Doch werden 44 Personen auf einmal abgeworben, ist eine rote Linie überschritten, wie der juristisch ausgefochtene Disput zwischen den Brokern Aon und Marsh zeigt. Marshs Konterklage trifft bei Aon eine empfindliche Stelle.

Der Broker Aon ist wenig angetan, dass Marsh 44 frühere Angestellte auf einmal abgeworben hat. Das Unternehmen strebt daher eine „restraining order“ an, eine einstweilige Verfügung.  Marsh habe die Wettbewerbsregeln verletzt, indem Schlüsselkräfte mittels „verschwenderischer Versprechungen“ bezüglich Gehalt und Boni dazu gebracht wurden, eine „Massenkündigung“ zu organisieren. Das geschah, obwohl „angemessene restriktive Vereinbarungen“ bestünden. Laut dem berichtenden Medium businessinsurance sei der frühere (AON) Managing Director Michael Parrish der Rädelsführer ( „ringleader“) gewesen.

Der Verursacher Marsh habe die Personengruppe abgeworben, um dadurch an interne Daten zu gelangen. Das Ziel sei die Abwerbung von AON-Kunden und Geschäftsmöglichkeiten. Die Klage lautet daher  auf „konspirative Werbung“ gegenüber AON-Kunden und Interessenten im Bereich „brokerage’s commercial risk“ und des „health care industry sector“. Weitere Vorwürfe sind Veruntreuung von „geistigem Besitz“, inklusive der Verletzung von „Handelsgeheimnissen“.

Juristischer Gegenschlag

Marsh könnte die Angelegenheit jetzt im Gespräch klären oder auf die Gerichtsentscheidung warten. Eine andere Möglichkeit ist eine Gegenklage an einer empfindlichen Stelle.

Sie ahnen es, Marsh entschied sich für die Option Gegenschlag. Der Broker hat eine Klage beim U.S. Department of Justice eingereicht, um die geplante Fusion von AON und Willis Towers Watson zu verhindern. Der Zusammenschluss sei „stalled“, also „blockierend“ oder „hinhaltend“. Die Klage von AON sei kalkuliert und ein „Akt der Verzweiflung“, um die eigenen Mitarbeiter zum Verbleib zu „zwingen“.

„Statt die eigenen, armseligen Management-Fehler und daraus resultierende unsichere Zukunft zu adressieren, versucht AON die Erzählung umzudrehen und Marsh für den Verlust der Angestellten verantwortlich zu machen“, heißt es in den Gerichtsunterlagen.

Klingt ganz so, als wären die Parteien kurz vor einer einvernehmlichen Einigung.

Autor:  VW-Redaktion

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