Bernd kostet Kfz-Versicherer 200 Millionen Euro

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Der GDV präzisiert seine Schadeneinschätzung der durch das Tiefdruckgebiet „Bernd“ ausgelösten Flutkatastrophe. Der Verband geht von versicherten Schäden zwischen 4,5 Milliarden und 5,5 Milliarden Euro aus. In einer ersten Schätzung hatte der GDV eine Größenordnung von vier bis fünf Milliarden Euro nur für Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen genannt.

Die neue Schätzung beinhaltet neben den Schäden aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auch Zahlen aus den anderen betroffenen Bundesländern, darunter Bayern und Sachsen. Von den Gesamtschäden entfallen fünf bis zehn Prozent auf Bayern und Sachsen. Von den verbliebenen Schäden wiederum entfallen etwa zwei Drittel auf Rheinland-Pfalz und ein Drittel auf Nordrhein-Westfalen.

Laut aktualisierter Schadenschätzung seien rund 40.000 Kraftfahrzeuge durch die Fluten beschädigt oder zerstört worden. „Der versicherte Schaden für die Kfz-Versicherer liegt bei rund 200 Millionen Euro und für die Transportversicherer bei rund 100 Millionen Euro“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Ebenfalls zu Buche schlagen verschiedene versicherte Großschäden im jeweils zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.

Insgesamt dürfte dieses Jahr mit Stürmen, Überschwemmungen, Starkregen und Hagel zum schadenträchtigsten Jahr seit 2002 werden. Damals lag der versicherte Unwetterschaden bei 10,9 Milliarden Euro. Bereits im Juni hatten Starkregen und Hagel einen geschätzten versicherten Schaden von 1,7 Milliarden Euro verursacht.

Asmussen kündigte an, dass die Schadenzahlen laufend aktualisiert würden. „Bis detailliertere Daten vorliegen, können aber noch Wochen vergehen. Schadenaufnahme und schnelle Erstzahlungen haben erstmal Vorrang vor einer detaillierten Schadenstatistik“, erklärte der GDV-Hauptgeschäftsführer.

Kostenlose Rechtsberatung für Flutopfer

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) möchte den Flutopfern wie auch den zahlreichen Helferinnen und Helfern mit rechtlichem Rat zur Seite stehen: Ab dem 22.07.2021 wird daher eine Telefon- und E-Mail-Hotline für Bürgerinnen und Bürger geschaltet. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich unter der Nummer 030/726152-211 oder der E-Mail-Adresse buergerhotline-hochwasser@anwaltverein.de an den DAV wenden, der dann an passende Anwältinnen und Anwälte vermittelt.

Autor: VW-Redaktion