Urteil: Epilepsiebedingter Sturz von Schülerin nicht über gesetzliche Unfallversicherung gedeckt
Eine Jugendliche fällt auf der Klassenfahrt wegen eines epileptischen Anfalls vom Bett. Die gesetzliche Unfallversicherung muss nicht zahlen, weil die Verletzung nicht „im Zusammenhang mit ihrer Eigenschaft als Schüler“ stehe.
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