Kfz-Versicherer scheitert mit Klage: Kommune haftet nicht für schlechten Straßenzustand

Quelle: Bild von Toby Parsons auf Pixabay

Muss eine Kommune wegen des schlechten Straßenzustandes für den Schaden an einem beschädigten Fahrzeug aufkommen? Das Landgericht Koblenz hat nun die Klage eines Kfz-Versicherers gegen die Verbandsgemeinde Cochem abgewiesen (Az.: 10 O 359/20).

Nach Ansicht der Richter habe sich der Vorwurf, die Kommune hätte sich unzureichend um die Sicherheit ihrer Straßen gekümmert, als haltlos erwiesen. Im konkreten Falle war ein 72-jähriger Millionär aus Nordrhein-Westfalen im Sommer 2019 in Cochem mit seiner Luxuskarosse in einer abschüssigen Straße auf den Asphalt geknallt. Durch das abrupte Aufsetzen auf die Straße wurde das Auto hinten links stark beschädigt.

Der Versicherungskonzern begründet seine Klage damit, dass die Straße in der Stadt in einem sehr schlechten Zustand sei. Daher habe die Stadt an der Mosel auch Schuld an dem Unfall. Der Gesamtschaden lag laut dem Gutachten eines Sachverständigen bei genau 62.432,60 Euro.

Der Kfz-Versicherer forderte nun die Reparaturkosten zuzüglich Anwaltskosten zurück. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. „Eine Berufung wäre möglich“, wird eine Gerichtssprecherin bei der Deutschen Presseagentur (dpa) zitiert.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

3 × 5 =