AIG und Axa gewinnen millionenschweren D&O-Fall

Eine Urteil für alle Versicherer. . Quelle: Hermann Traub auf Pixabay

Sieg für die Versicherer: Ein Gericht im US-Bundesstaat Delaware hat entschieden, dass Einheiten von Axa und American International Group (AIG) in einem millionenschweren Streit zwischen Aktionären und einem Energieunternehmen nicht zur Leistung verpflichtet sind. Der Fall umfasst eine Solar Energy Company, deren Führungspersonal und zweistellige Millionenbeträge.

Die Shareholder der in Arizona ansässigen First Solar Inc. hatten bereits im Jahr 2012 eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Der Grund waren unter anderem „verdrehte und dadurch verringerte Produktionskosten“ des Unternehmens, die zu Verlusten führten. Die Versicherer hatten dem Energieunternehmen zunächst Versicherungsschutz gewährt, heißt es im Urteil.

Weitere Klagen

Im März 2014 scherten eine Vielzahl von Shareholdern aus der ersten Welle aus, um direkt eine zweite Klage gegen „Solar“ einzureichen. Diese umfasste die Punkte „Fehler und Verheimlichung“. Das Unternehmen zahlte 19 Mio. Dollar, um den Fall beizulegen. Die Versicherer lehnten die Leistungspflicht diesmal aber ab.

Die Ablehnung begründeten die Einheiten National Union und XL Specialty  damit, dass  die Klagen „praktisch identisch“ seien und die Zweite zu einem Zeitpunkt eingereicht wurde, als kein Versicherungsschutz durch die „handgemachten“ Policen bestand. Das sah „Solar“ anders und die Parteien trafen sich vor Gericht.

Das Gericht stellte sich auf die Seite der Versicherer und gab ihrer Sichtweise im Wesentlichen recht.

Autor: VW-Redaktion