Pandemie oder Epidemie? Schweizer führen Definitionsdebatte um die BSV

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Quelle: Bild von pasja1000 auf Pixabay

Wie hierzulande gibt es auch in der Schweiz eine heiße Debatte um die Betriebsschließungsversicherung (BSV). Eine Studie im Auftrag der Ombudsstelle der Privatversicherung und der Schweizerische Unfallversicherungsanstalt sieht die Betroffenen Gastronomen im Recht.

In der Schweiz argumentieren einige Versicherer, unter anderem die Helvetia, gegen eine Zahlung, da die Versicherten eine Epidemie-Deckung hätten, es sich bei Corona aber um eine Pandemie handle. „Helvetia lehnt aufgrund eines klaren Ausschlusses in der Epidemie-Versicherung die Pandemie-Deckung ab und hält – bestätigt durch ein Rechtsgutachten – an dieser Position fest“, schrieb das Unternehmen kürzlich.

Die vom Luzerner Rechtsprofessor Walter Fellmann angesprochene Studie kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass der Begriff Pandemie nicht klar definiert ist. Auf nationaler Ebene sei eine Pandemie immer auch eine Epidemie, der Bundesrat habe daher nach dem Epidemiengesetz (EpG) gehandelt.

In der Pressemitteilung heißt es: „Der Oberbegriff ist der Begriff der Epidemie, die Pandemie ist bloß ein Anwendungsfall. Nach dem EpG ist der Ausbruch einer übertragbaren Krankheit, welche aufgrund ihrer Ausbreitung die öffentliche Gesundheit in der Schweiz gefährdet, immer (nur) eine Epidemie. Es gibt keine ,nationale Pandemie‘.“

Kompromiss oder Gericht

Die Ombudsstelle werde das Gutachten nutzen, um einvernehmliche Einigungen zwischen Versicherten und Versicherungs-Gesellschaften zu erreichen. Gelingt das nicht, müssten die Gerichte entscheiden. Dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Corona als Pandemie einstuft, habe keine Bedeutung.

„Die Feststellung des Generaldirektors der WHO, bei einer bestimmten Infektionskrankheit handle es sich um eine Pandemie, hat in der Schweiz keine rechtlichen Auswirkungen. Die WHO-Phasen haben in erster Linie globale Bedeutung und sind nicht automatisch Auslöser für Maßnahmen in der Schweiz“, heißt es in der Pressemitteilung des Ombudsmannes.

Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass „die Ursache der Epidemie für die Deckung ihrer Folgen in der Schweiz überhaupt von Bedeutung“ ist. Ob die Räder in der Schweiz aufgrund eines „einheimischen Erregers“ oder infolge der Einschleppung oder der drohenden Einschleppung eines „ausländischen Erregers“ stillstehen, kann in Bezug auf die aus einem Betriebsunterbruch entstehenden Kosten keine Bedeutung haben, heißt es weiter.

Link: Das vollständige Schreiben des Ombudsmannes.

Autor: VW-Redaktion

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