Koalition auf Kompromisssuche zur Aufsicht über Finanzanlagenvermittler

Bundestag. Quelle: Bild von FelixMittermeier auf Pixabay

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wird sich wie geplant am Mittwoch mit dem vom Bundesfinanzministerium als eilbedürftig eingestuften Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befassen.

Der Union, die erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht, wäre es am liebsten gewesen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Seit dem Wochenende bemühen sich die Fachpolitiker von CDU/CSU und SPD um einen Kompromiss, der allerdings wohl noch Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Heute wird nach Informationen von VWheute weiterverhandelt.

Das Finanzministerium hatte das Gesetzgebungsverfahren als eilbedürftig eingestuft, damit die BaFin bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2021 ein halbes Jahr Vorlauf zur Übernahme der neuen Aufsicht über die rund 38.000 Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater hat. Dies würde eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs noch vor der Sommerpause notwendig machen. Im Koalitionsvertrag war allerdings die Rede davon, dass die Überführung der Aufsicht schrittweise erfolgen soll.

Dieser Zeitplan dürfte jetzt ins Wanken kommen. „Da es erhebliche Veränderungen am Gesetz geben muss, halte ich den Abschluss in der kommenden (diese) Woche für unrealistisch, erfuhr VWheute am späten Freitagnachmittag aus Kreisen der Union, die mit dem Vorgang vertraut sind. In der Union geht man davon aus, dass die derzeit noch für Freitag vorgesehenen Schlussberatungen im Plenum des Bundestags (Debatte wurde über nur 35 Minuten angesetzt) von der Tagesordnung genommen werden.

Union mahnt „praxistaugliche“ Lösung an

Die Finanzexperten der Union hatten unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett eine „praxistauglich“ Lösung angemahnt. Die finanzpolitische Sprecherin der Unionfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Carsten Brodesser erklärten, man nehme die in Öffentlichkeit vorgetragenen Kritik sehr ernst, zumal die Notwendigkeit einer Aufsichtsübertragung auf die BaFin nicht erkennbar sei. Beispiele für ein Versagen der Aufsicht durch die IHK-en und Gewerbeämter sind öffentlich nicht bekanntgeworden. Stattdessen könnte sich die Union vorstellen, in Absprache mit den Bundesländern die Zuständigkeiten für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den Industrie- und Handelskammern (IHK-en) zu vereinheitlichen.

Dies würde die Zersplitterung der Aufsicht je nach Bundesland auf IHK-en und Gewerbeämter beenden. „Die Befugnisse der BaFin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen“, heißt es in dem Positionspapier, das VWheute vorliegt. In den informierten Kreisen wurde auch auf die öffentliche Anhörung vom 27. Mai verwiesen, in der es weitere dezidierte Kritik an dem Gesetzentwurf gegeben habe. Derzeit stehe man aber in der Koalition in konstruktiven Gesprächen, um zu einer Kompromisslösung zu kommen. Hier brauche es aber noch Zeit für Neuformulierungen im Gesetzentwurf. Die parlamentarische Sommerpause beginnt am 4. Juli und endet erst am 7. September.

Eine kurzfristige Verabschiedung noch vor der Sommerpause erscheint trotz Sondersitzungen von Bundestag und Bundesrat mehr als unwahrscheinlich zumal die Corona-Hilfen wie die Absenkung der Mehrwertsteuer bereits zum 1. Juli im Eilverfahren beraten und beschlossen werden sollen. Will die Koalition von CDU/CSU und SPD einen Kompromiss, dann muss dieser auch den Bedenken des Bundesrates, der ohnehin keine Eilbedürftigkeit sieht, Rechnung tragen.

Die Länderkammer könnte das Gesetz dann am 18. September, der erste Sitzung nach der Sommerpause, verabschieden. Der Zeitplan des BMF wäre damit obsolet. Die FDP-Bundestagsfraktion, die sich in einem eigenen Antrag für die Beibehaltung einer ortsnahmen und kostengünstigen Vermittlung von Finanzanlagen einsetzt,  wollte sich nach den vorliegenden Informationen mit einem weiteren Antrag für ein Inkrafttreten erst zum 1. Januar 2022 stark machen.

Autor: Manfred Brüss

2 Kommentare

  • Da sehe ich endlich mal wieder Licht am Ende des Tunnel der Regulierungen ! Scheinbar können die verständigen und vernünftigen Politiker der CDU doch noch einige Änderungen in dieses total überflüssige Gesetz bringen !

  • Martin Feuchter

    Das Vorhandensein von guizzardischen Bemühungen und Klarheit und die rechtzeitige Reaktion der Politik ermöglichen die Umsetzung des bestehenden Willens unserer Institutionen.

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