Unions-Experten wollen staatlich geförderte Altersvorsorge neu aufstellen

Bundestag. Quelle: Bild von FelixMittermeier auf Pixabay

Die Arbeitsgruppen Finanzen sowie Arbeit und Soziales in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben ein vier Seiten umfassendes Positionspapier erarbeitet, mit dessen Umsetzung die Stagnation bei der Riester-Rente und bei der Beteiligung von Geringverdienern in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) überwunden werden soll.

Die Reformvorschläge, die noch nicht von der Fraktion übernommen worden sind, liegen VWheute vor. Die zentralen Vorschläge zum Riester-Neubeginn dürften auch auf Zustimmung der Versicherungswirtschaft stoßen. Die Finanz- und Sozialexperten der Fraktion stellen fest, dass sich die bislang geltenden Prämissen für ein stabiles und auskömmliches Auskommen im Alter in den letzten Jahren radikal verändert hätten. Die Menschen brauchten aber Vertrauen und Zuversicht in die Systeme der Alterssicherung. „Sie müssen nachhaltig zukunftsfest und generationengerecht ausgestaltet bleiben“, heißt es in dem Papier. „Dafür legen wir diesen Reformkatalog vor.“

Aus der Riester-Rente soll die Zulagen-Rente werden

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart worden, in Gesprächen mit der Versicherungswirtschaft ein standardisiertes Riester-Produkt zu vereinbaren. Gespräche haben bereits stattgefunden und die Versicherungswirtschaft hat ihrerseits zentrale Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Die Union will hiervon eine ganze Reihe von Neuerungen umsetzen. Insgesamt werden in dem Positionspapier 14 Punkte aufgelistet. Von zentraler Wirkung dürfte sein, dass der Kreis der Förderberechtigten auf „alle unbeschränkt steuerpflichtigen“ Personen ausgedehnt werden soll.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Abkehr von der bislang geltenden 100-prozentigen Beitragsgarantie. Hiervon soll künftig abgewichen werden können, um so etwa eine stärkere Anlage in Aktien zu ermöglichen. In der anhaltenden Niedrigzinsphase ist es eine zentrale Forderung der Produktanbieter auch bei Riester in renditestärkere Anlageformen investieren zu können. Auch ein weiterer kritikpunkt an der Riester-Rente soll beseitigt werden.

„Die derzeitige komplizierte Zulagenbeantragung entfällt“, heißt es in dem Papier. Stattdessen sollen die Anbieter der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die eingegangenen Beiträge übermitteln. ZfA und die Finanzämter sollten dann im Anschluss die Förderhöhe prüfen. So würden die als besonders ärgerlich empfundenen Zulagenrückforderungen vermieden.

Kostendeckel für Standardprodukte der Zulagen-Rente

Mit besonderem Wohlwollen dürfte von den Produktanbietern die folgende Aussage aufgenommen werden: „Die Auswahl des Produktanbieters obliegt nach wie vor dem Sparer. Es findet keine Beschränkung bisheriger Produktgattungen statt.“ Je Produktgattung soll ein Standardprodukt definiert werden können, wobei die Kosten des Standardprodukts auf ein Prozent der Effektivkostendefinition gemäß Produktinformationsblatt (PIB) zu begrenzen sind.

Auch bei den staatlichen finanziellen Anreizen zum Abschluss einer Zulagen-Rente sieht das Positionspapier eine Reihe von Neuerungen vor. So soll die bisherige Vier-Prozent-Regelung durch eine standardisierte Zulagenförderung abgelöst werden. „Eine strikte Einkommensabhängigkeit sowie der Sonderausgabenabzug entfallen.“

Dafür sollen Bezieher von Jahreseinkommen von unter 24.000 Euro einen Förderbetrag von 175 Euro erhalten, wenn sie einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro sparen. Ab einer jährlichen Sparrate von 437,50 Euro sollen alle geleisteten Eigenbeiträge mit einer Zulage von linear 40 Prozent gefördert werden. Der maximal förderfähige Eigenbetrag soll bei 2.400 Euro liegen. Die Kinderzulage soll künftig bei einheitlich 300 Euro im Jahr liegen.

Auch bei Geringverdienern sollen neue Anreize in der bAV geschaffen werden

Die Autoren des Positionspapiers beklagen, dass nur sehr weniger Arbeitgeber von der neu geschaffenen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener (Bruttomonatseinkommen unter 2.200 Euro) Gebrauch gemacht hätten. Deshalb soll der staatliche Zuschuss für den Arbeitgeber von 144 auf 288 Euro im Jahr angehoben werden. Auf den Arbeitgeber käme dann nur eine Mehrbelastung von zehn Cent je Stunde (0,10 Euro * 160 Stunden = 16 Euro im Monat) zu.

Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut. Sollten diese Anreize nicht greifen, dann wären die Fachpolitiker auch zu Zwangsmaßnehmen bereit: „Eine obligatorische Einrichtung schließen wir nicht aus.“ Es gehe schließlich um rund vier Millionen Arbeitnehmer im unteren Einkommenssegment. Formelle Beschlüsse auf Unionsseite stehen nach den Informationen aus Unions-Kreisen, die mit dem Positionspapier befasst sind, noch aus.

Autor: Manfred Brüss

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