BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler: Jetzt wird es ernst

Quelle: Bild von Jörn Heller auf Pixabay

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will den Gesetzgebungsprozess zur Verlagerung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlageberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch vor der Sommerpause abschließen. Deshalb beharrt das Ministerium trotz der Bedenken des Bundesrates auf die Dringlichkeit des Vorhabens auch um der BaFin Vorbereitungszeit bis zum 1. Januar 2021 einzuräumen.

Mit der Behandlung des Gesetzentwurfs im Finanzausschuss des Bundestages am Mittwoch und einer öffentlichen Anhörung am selben Tag wird es jetzt ernst für die Finanzanlagenvermittler. Über die in der jetzt veröffentlichten Gegenäußerung der Bundesregierung zu den vom Bundesrat vorgebrachten Bedenken geht das Finanzministerium weitgehend hinweg. Das Ministerium sagt lediglich eine Überprüfung der Kosten- und Personalkalkulation zu. Kritiker befürchten, dass auf die Finanzanlagenvermittler durch die BaFin-Aufsicht eine Kostenlawine zurollt.

Für eine Evaluierung von Defiziten bei der bisherigen Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern (IHK-en) sowie die Gewerbeämter sieht das Ministerium keinen Anlass. Man will sich auch nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob es nicht auch Regelungsalternativen – etwa Bündelung der Aufsicht bei den IHK-en und stärkere Einbeziehung der BaFin – geben könnte. Nach den bisherigen Planungen könnte der Gesetzentwurf in der Sitzungswoche zum 19. Juni im Bundestag verabschiedet werden und der Bundesrat dann am 3. Juli 2020 entscheiden. Danach beginnt die parlamentarische Sommerpause.

Die Fronten in der Anhörung sind klar abgesteckt

Die Vermittlerverbände sind von Anfang an Sturm gegen die beabsichtigte Verlagerung der Aufsicht auf die BaFin gelaufen. Dabei führen sie neben den drohenden Kostenbelastungen vor allem zwei Argumente an: Es gebe bislang kein bekannt gewordenes Fehlverhalten der Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater und die Aufsicht würde nicht zentralisiert, sondern erst recht zersplittert, da etwa 80 Prozent der Finanzanlagenvermittler auch als Versicherungsvermittler registriert seien. Auch wird befürchtet, dass bei einer kostspieligen BaFin-Aufsicht viele der rund 38.000 Finanzanlagevermittler aufgeben werden.

Zur morgigen öffentlichen Anhörung (14.00 Uhr bis 15.30 Uhr) sind auf Vermittlerseite der Bundesverband Finanzdienstleistungen – AFW und Votum- Verband unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa eingeladen worden. Unterstützung bekommen sie von der wissenschaftlichen Seite. Professor Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund und Kenner der Vermittlerszene zerreißt förmlich in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf im Detail. Allerdings hat sich auch die Gegenseite klar positioniert.

So fordern die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) eine gemeinsame Finanzaufsicht beim Vertrieb von Finanzinstrumenten durch die BaFin. Diese Meinung vertritt auch der Bundeszentrale Verbraucherschutz (BZVZ). Die Verbraucherschützer gehen aber noch weiter mit ihren Forderungen: So sollten die Sachkundeprüfungen bei der Bafin gebündelt und abgenommen werden.

Wegen der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit durch die Live-Übertragung aus dem Anhörungssaal hergestellt. Auch wurden vergleichsweise wenig Verbände und Fachexperten zur Anhörung eingeladen. Die – allerdings schrittweise – Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgeschrieben worden. Von daher arbeitet das SPD-geführte Finanzministerium nur den Koalitionsvertrag ab.

Die Fachpolitiker der Union haben sich für eine praxisnahe Lösung ausgesprochen. Denkbar wäre etwa eine Bündelung der Aufsicht bei den IHK-en. Die letzte Entscheidung liegt beim Bundesrat, der keine Eile an den Tag legen will, wie es im jüngsten Beschluss heißt. Inwieweit die Bundesländer bereit sind, ihre Aufsichtsbefugnisse abzugeben, muss man abwarten. Stimmt der Bundesrat Anfang Juli nicht zu, dann ist der ehrgeizige Fahrplan des Finanzministeriums jedenfalls obsolet.

Autor: Manfred Brüss

3 Kommentare

  • Hoffentlich lässt man diesen Unsinn einfach im Verfahren der Gesetzgebung verhungern…sinnlose Bürokratie at it’s best!

  • Hubert Kehmer

    An der Borniertheit des BMF und der scheinbar fehlenden fachlichen Kompetenz in diesem Verfahren kann man wieder einmal das Ungemach einer GROKO erkennen. Es wurde etwas in einen Koalitionsvertrag geschrieben – ob das sinnhaft ist oder nicht – und das muss mit Biegen und Brechen in geltendes Recht umgewandelt werden. Koste es was es wolle…….Hauptsache, man zerstört ein bislang funktionierendes System um weitere „Beamte“ beim BaFin zu beschäftigen.
    Fragt man sich doch, wer in der Vergangenheit die Prüfungsaufgabe für Prospekte von Finanzbetrügern gehabt hat…..soviel zum Thema: fachliche Kompetenz aus dem Hause BaFin.

  • Gesetzliche Regulierung mag Sinn machen, wenn es Mißstände oder Fehlentwicklungen zum Wohle der Allgemeinheit zu beseitigen gibt. Dank der Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle lässt sich konstatieren, das in Deutschland faktisch gar keine Beschwerden über die Beratung von 34f Vermittlern stattfinden. Welche Fehlentwicklung liegt also zu Grunde und rechtfertigt eine derart bürokratisch und teure BAFIN-Aufsicht, die zudem einen Beraterschwund verursacht? Immerhin argumentiert die gleiche politische Riege für bessere und kostengünstigere Fachberatung des Verbauchers, um die private Vorsorge zu stärken. Schließlich denkt die CDU laut über weitere verpflichtende Vorsorge für Alle nach.
    Letztlich wird der Verbraucher mit dieser nutzlosen Regulierung mit höheren Kosten belastet werden müssen, durch die Politik verursacht, die entweder nicht weiss was sie will, oder in der Umsetzung fernab jeder Kompetenz handelt, allein um des Handelns Willen. Schwer zu ertragen!

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