Aufsichtswechsel für 34f-Vermittler: „Weder empirisch belegt noch überzeugend dogmatisch begründet“

Quelle: Richard Ley / Pixabay

Die geplante Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler war nun Thema im Finanzausschuss des Bundestags. Die AfW brachte erneut die Mehrkosten als Argument ein, während die Verbraucherzentralen das „Grundrauschen schlechter Beratung“ anprangerten. Die Wissenschaft war sich ebenfalls uneins.

Am 27. Mai fand eine Experten-Anhörung zur Aufsichtsratsübertragung der 34f-Vermittler im Finanzausschuss statt. An der Anhörung nahm auch der Branchenverband AfW teil, der das durch die SPD eingebrachte Gesetz noch verhindern will.  Verbandschef Norman Wirth sprach von erheblichen Mehrkosten bei einem Aufsichtswechsel. Statt mit jährlich 985 Euro, die im Gesetzentwurf veranschlagt sind, rechnet Wirth mit Kosten von bis zu 4.000 Euro für freie Finanzprofis. 

Auch verwies er auf Umfrageergebnisse, wonach mehr als die Hälfte der Vermittler ihre Tätigkeit als unabhängige, kundenorientierte Dienstleister im Finanzanlagenbereich einstellen würden. Der AfW begrüßte die Bereitschaft der Industrie- und Handelskammern (IHKen) bundeseinheitlich die Aufsicht zu übernehmen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) betonte ebenfalls das Mehr an Bürokratie und machte auf die Mehrkosten aufmerksam.

Die Gegenseite nimmt dagegen ein „Grundrauschen schlechter Beratung“ durch freie Finanzvermittler wahr, erklärte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Eine zentrale Aufsicht durch die Bafin sei notwendig, denn nur so hätten Verbraucher einen unabhängigen Ansprechpartner für Produkt- und Vertriebsfragen. Die IHKen, die derzeit in neun Bundesländern die Aufsicht führen, eignet sich nicht als Aufsicht, sie seien vielmehr Interessensvertreter der freien Vermittler und Berater als Kontrollbehörden. Auch aus organisatorischer Sicht müsse der Wechsel vollzogen werden, da die Finanzmarktregulierung immer mehr auf europäischer Ebene stattfinde.

Peter Mattil, ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwalt, unterstützte diese Position. Der Aufsichtswechsel sei auch nicht als „Bestrafung“ für Fehlverhalten in der Vergangenheit zu verstehen. Er sei vielmehr eine Anpassung an die Gegebenheiten der Finanzmärkte, die nicht lokal, sondern grenzüberschreitend agieren. Die Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft befürworteten ebenfalls einen Aufsichtswechsel.

Und was sagen die Wissenschaftler?

Branchenkenner Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund sieht die angebliche Qualitätsverbesserung durch den Aufsichtswechsel „weder empirisch belegt noch überzeugend dogmatisch begründet“. Das Gesetz würde die Aufsicht erst recht zersplittern statt sie zu vereinheitlichen, da viele 34f-Vermittler gleichzeitig auch Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach Paragraf 34d GewO seien. In dieser Funktion würden sie unter der Kontrolle der IHken und der Gewerbeämter verbleiben. Der Rechtswissenschaftler Lars Klöhn von der Humboldt Universität Berlin hingegen sieht im Wechsel eine Chance für mehr Transparenz.

Sollte es bei dem aktuellen Zeitplan bleiben, so wird das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet. Die Bafin würde die Aufsicht über 34f-Vermittler und 34h-Berater zum 1. Januar 2021 einnehmen. Die Vorbereitungen seien auf einem „guten Weg“, erklärte die Bafin. Es seien bereits 40 erfahrene Mitarbeiter aus den eigenen Reihen für künftige Aufgaben ausgemacht worden.

Autor: VW-Redaktion

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