Urteil: Versicherer muss für Skiunfall auf Dienstreise zahlen

Quelle: Bild von Simon Steinberger auf Pixabay

Gilt ein Skiunfall auf einer Dienstreise als Arbeitsunfall? Unter Umständen schon, wie nun das Landesozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart entschieden hat. So könne eine mehrtägige Reise eines Entwicklungsingenieurs könne auch als versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gewertet werden.

Im konkreten Fall war der besagte Entwicklungsingenieur vor vier Jahren bei einem mehrtägigen Ausflug mit seinen Kollegen nach Österreich gestürzt und hatte sich einen Unterschenkel und das Steißbein gebrochen. Tagsüber war die Gruppe gewandert, einige waren Skigefahren, abends trafen sich alle zum Austausch.

Die zuständige Berufsgenossenschaft wollte keinen Arbeitsunfall anerkennen, weil der Kläger in der Zeit des Sturzes keine versicherte Tätigkeit verrichtet habe, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Sie begründet ihre Ablehnung damit, dass beim Skifahren vor allem private Freizeitinteressen im Vordergrund gestanden hätten.

Die Stuttgarter Sozialrichter wollten sich dieser Ansicht jedoch nicht anschließen. So bewertete das baden-württembergische Landessozialgericht die Reise als „einheitliche betriebliche Gesamtveranstaltung“. Deshalb seien während der Reise vorgesehene Aktivitäten wie das Skifahren auch versichert gewesen.

Außerdem sei durch die Reise der Gemeinschaftsgedanken gefördert und das Wir-Gefühl innerhalb der Belegschaft gestärkt worden – sie habe also durchaus betriebliche Zwecke erfüllt, begründen die Richter ihre Entscheidung. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Bundessozialgericht ist möglich.

Autor: VW-Redaktion

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