Bundesrat tritt bei der geplanten Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bremse

Der Bundesrat in Berlin. Quelle: Bild von Felix Mittermeier auf Pixabay

Der Bundesrat hat sich bei der von der Bundesregierung beabsichtigten Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bafin zwar nicht – wie vom Wirtschaftsausschuss empfohlen – quergelegt, aber er tritt beim Gesetzentwurf kräftig auf die Bremse.

Die Länderkammer erkennt weder eine Eilbedürftigkeit der Gesetzesvorlage, noch hält sie die für die Vermittler zu erwarteten Kostenbelastungen für nachvollziehbar dokumentiert. Unabhängig davon, welche Behörde letztlich für die Prüfung zuständig sei, sollte es das Ziel sein, ein einheitliches Aufsichtsniveau zu erreichen. Es bleibe allerdings unklar, wie die Vereinheitlichung der Aufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finanziell und organisatorisch tatsächlich umgesetzt werden solle, heißt es in dem Beschluss der Länderkammer.

Von daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den tatsächlichen Personalbedarf und die jährlichen Kosten, die durch eine Bafin-Aufsicht tatsächlich entstehen würden, erneut zu prüfen. „Gerade aufgrund des künftig steigenden Kostenaufwands wäre es sinnvoll gewesen, die Effektivität der bisherigen Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberatung zu evaluieren, um mögliche Defizite in der Aufsicht aufzudecken.“ Der Bundesrat vermisst zudem, dass die Bundesregierung keine Regelungsalternativen – etwa in einer zweistufigen Lösung – aufgezeigt habe.

Eine besondere Eilbedürftigkeit sei jedenfalls nicht erkennbar. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, der ebenso wie andere Vermittlerverbände vehement gegen den Gesetzentwurf kämpft, erklärte mit Blick auf die für Ende Mai angesetzte öffentliche Anhörung im Finanzausschuss die Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern (IHK-en) habe sich bewährt.

„Es gibt keinen objektiv belastbaren Grund für dieses exorbitant teure, mittelstandsfeindliche und verbraucherschädliche Vorhaben“, erklärte AfW-Vorstand Norman Wirth. Der AfW hält wie andere Verbände auch eine Bündelung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler bei den IHK-en für die beste Lösung. Derzeit ist die Aufsicht je nach Bundesland bei den IHK-en und Gewerbeämtern angesiedelt.

Autor: Manfred Brüss

Ein Kommentar

  • Eine Aufsicht über die a34fler drch ds BAFIN ist so unnötig wie ein Kropf.
    Würde alsle verkomlizieren, verteuern, merh verwaltugnsaufwand bei den Vermittler erffordern udn diese von Ihrer eigentlichenm Arbeit noch mehr(wir haben rEgulierugnen genu) abhalten. Niemandem ist hiermit gediehnt.
    Politik schießt weider über das Ziel hinaus.
    Die IHK’s haben siche bewährt. Und sind einheitlich für 34d unf f bisher zustädnig gewesen.
    REicht absolut.

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