Finanzministerium sieht Versicherer trotz Corona in stabiler Verfassung

Bundestag. Quelle: Bild von FelixMittermeier auf Pixabay

Die Versicherungswirtschaft scheint stabil durch die Corona-Pandemie zu kommen. Dies lässt sich jedenfalls aus der noch unveröffentlichten Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine entsprechende Anfrage der FDP-Fraktion ableiten. Der FDP-Finanzexperte Florian Toncar erklärte gegenüber VWheute, aus der Antwort des Finanzministeriums gehe hervor, dass sich die Versicherer auch in der Krise stabil zeigten. Auch die Bafin habe ihren Anteil daran, dass die Unternehmen die Krise gut überstehen könnten.

Für die stabile Verfassung der Versicherungswirtschaft spreche, dass es seit Corona nur fünf neue Anträge zur Volatilitätsanpassung gegeben habe, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zuvor 99 Genehmigungen erteilt habe. Und bei den versicherungstechnischen Rückstellungen habe es nur vier neue Anträge gegeben nach 68 Genehmigungen vor Corona.

Auch bei Pensionsfonds zeigt die Bafin Augenmaß etwa dann, wenn es im Sicherungsvermögen zu Unterdeckungen kommen sollte. Im Monat März war dies bei 14 Pensionsfonds der Fall, wobei die Unterdeckung aber in allen Fällen unter zehn Prozent lag. Werden etwa wegen der Corona-Krise für das Sicherungsvermögen relevante Finanzanlagen niedriger bewertet, erhöht sich automatisch die Quote des Immobilienanteils.

Toncar erklärte, es sei absolut richtig, dass die Bafin Notverkäufe vermeiden möchte. Sonst wären Unternehmen gezwungen werthaltigen und renditeträchtigen Immobilienbesitz zu verkaufen, nur um die Quote einzuhalten. Dass sich die Versicherer auch in der Krise stabil zeigen könnten, liege auch an der Aufsicht, erklärte Toncar.

Offen bleibt, wann die Bafin wieder Vor-Ort-Prüfungen vornehmen kann, wie die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski (SPD) in der VWheute vorliegenden Antwort schreibt. Diese Frage werde aber regelmäßig diskutiert. Die Bafin selbst ist hochflexibel: „Rund 75 Prozent der aktiven Bafin-Beschäftigten können zeitgleich im Home-Office arbeiten“.

Autor: Manfred Brüss

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