Zurich zieht Covid-19-Sonderstatus in der Existenzabsicherung zurück

Die Coronakrise ist überstanden. Im Zuge dessen behandelt die Zurich eine überstandene Covid-19 Infektion ab Juli in der Arbeitskraft- und Todesfallabsicherung ähnlich wie andere Infektionskrankheiten. Die Karenzzeit von vier Wochen, die momentan noch zwischen Ausheilung und Vertragsschluss liegen müssen, entfällt.
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