Fake-News zu Lebensversicherern, die nach Todesfällen durch Covid-Impfungen nicht zahlen

Covid ist für Versicherer der drittgrößte Schaden aller Zeiten. Bild von Spencer Davis auf Pixabay.

Unter Impfgegnern kursiert eine neue Geschichte: Nach einem Tod durch eine Covid-Impfung habe ein französischer Lebensversicherer die Zahlung verweigert. Ein Gericht sagte, das sei rechtens, da eine „freiwillige Impfung mit experimentellem Impfstoff“ wie Selbstmord zähle. Mehrere Recherchenetzwerke weisen nach, dass der Fall frei erfunden ist.

Falschinformationen über Lebensversicherungen kursieren schon seit März 2021 international. Sie würden angeblich einen Tod durch Impfung wie Suizid behandeln. Die wohl bekannteste Geschichte wurde auf dem Medium Unser Mitteleuropa im Januar 2022 verbreitet. Angeblich sei in Frankreich ein „reicher, älterer Pariser Unternehmer aus Versailles“ an einer Covid-19-Impfung gestorben. Seine Lebensversicherung habe jedoch die Prämie nicht ausgezahlt, da die „Einnahme von experimentellen Medikamenten sowie Behandlungen“ in der Versicherungspolice ausgeschlossen seien. Die Familie des Unternehmers habe die Versicherung verklagt, aber vor Gericht verloren. Angeblich begründete das Gericht die Entscheidung damit, dass der Tod des Mannes durch seine freiwillige Teilnahme an einem „Experiment“ wie Suizid zu bewerten sei. 

Ein Faktencheck der Seite Correctiv stellt klar, dass die Geschichte frei erfunden ist. Es gibt keine Belege für den Todesfall oder einen Gerichtsprozess in Frankreich. In der Geschichte werden ohnehin weder die Namen der Versicherungsnehmer noch der Versicherer genannt. Ein Sprecher des französischen Versicherungsverbands teilte mit, ein solcher Vorfall sei dort nicht bekannt. Der Rechtsrahmen erlaube es Unternehmen zudem nicht, die Zahlung im Todesfall nach einer Impfung zu verweigern. Eine Covid-19-Impfung werde keineswegs wie ein Suizid bewertet. 

Correctiv hat auch beim GDV nachgefragt und erhielt die Antwort: „Der Impfstatus spielt für die Versicherbarkeit sowie die Leistungsauszahlung in der Risikolebensversicherung keine Rolle. Uns ist kein gegenteiliger Fall bekannt.“ Auch die Allianz wurde um ein Kommentar geben: Ein Sprecher erklärte, dass Risikolebensversicherungen generell auch bei Todesfällen durch einen Impfschaden zahlen würden. „Sind Impfungen im Allgemeinen und damit die Corona-Impfung speziell gesetzlich zugelassen, gibt es für Geimpfte keine grundsätzlichen Probleme mit etwaigen Auszahlungen bzw. Leistungen. Die Allianz zahlt außerdem auch dann aus, wenn eine Person sich gegen eine Impfung entscheidet und dann an Corona versterben sollte.“ Beim Abschluss der Versicherung werde für die Risikoprüfung gar nicht nach Impfungen gefragt – weder hinsichtlich Covid-19 noch anderer Impfungen. 

Autor: VW-Redaktion

6 Kommentare

  • Wer schaltet denn nun endlich diesen digitalen Wahnsinn ab? Man verabredet sich im Netz zu gegenseitigen Aufessen. Oder bietet Kinder für sexuelle Handlungen an, Es werden Drogen verkauft und geliefert. Versicherungsmanager sind, werden, bleiben Transgender mit oder ohne Glied. Wahrheiten, Halbwahrheiten Unwahrheiten verbreiten sich. Alles und jeder ist wird oder bleibt ein Nazi, Ökos tragen Aluhüte und alles und jeder ist ein Schrubber, schwurbbeler, oder schwulenzer, je abartiger die Begriffe desto angesehener der Vorfall. Berichterstattungen im untersten Niveau. Alles muss raus. Alles muss konsumiert werden. Du Mitarbeiter in den Konzernen sind kaputt gespielt und die Vorstände, egal welchen Unternehmens spielen Seelenruhig Golf und amüsieren sich womöglich darüber, wenn der Pöbel die Nullen und Einsen nicht in Buchstaben umwandeln kann. Eine metastasierte Gesellschaft im Endstadium. Da kann man wirklich Glückwunsch. Das individuell fast schon künstlerisch wirkende Karzinom.

  • Die Stellungnahmen sind allerdings auch wenig hilfreich, solches als Fake News zu enttarnen.

    Es ging in dem angeblichen Fall, der einem in der Impfgegner-Szene sehr prominenten Rechtsanwalt Carlo Alberto Brusa zugeschrieben wird, nämlich gar nicht um eine gesetzlich zugelassene Impfung.

    Vielmehr ging es – angeblich – um die freiwillige Teilnahme als Probant an einer klinischen Studie zur Erprobung eines noch nicht zugelassenen Impfstoffes. Wenn also Allianz meint „Sind Impfungen im Allgemeinen und damit die Corona-Impfung speziell gesetzlich zugelassen, gibt es für Geimpfte keine grundsätzlichen Probleme mit etwaigen Auszahlungen bzw. Leistungen.“ so ist das für den angeblichen Fall völlig irrelevant. Denn Allianz lässt offen, ob es bei nicht zugelassenen Impfstoffen Probleme mit der Risikolebensversicherung geben könnte.

    Der Probant unterschreibt, dass ihm das Risiko von Gesundhetsschäden bis zum Tod bekannt ist und er dieses Risiko freiwillig (für ein Honorar als Probant) in Kauf nimmt. Das die klinische Studie durchführende Unternehmen versichert ihn für Folgen der Studie, z.B. auch mit 400.000 EUR für den Todesfall, im Rahmen einer speziellen vorgeschriebenen Probantenversicherung bei einem Schadenversicherer. Der Staat zahlt für Folgen der Impfung mit einem solchen noch nicht zugelassenen Impfstoff hingegen rein gar nichts.

    Wenn jemand freiwillig eine gefährliche Handlung begeht, bei der er bewusst einen tödlichen Ausgang in Kauf nimmt, dürfte es mit der Risikolebensversicherung wohl Probleme geben. Also wenn etwa jemand sich die Pulsadern aufschneidet als Hilferuf in der Hoffnung, wie bereits 12 Mal vorher rechtzeitig gefunden zu werden, nur diesmal nicht, weil der Ehemann die Wiederholung von drei Staffeln „The Walking Dead“ für spannender hält.

    Leistet denn die Risikolebensversicherung, wenn zwei Personen zusammen Russisch Roulette spielen, jeder in der Hoffung, das Spiel zu gewinnen? Mit der Chance 5 zu sechs bei einem Revolver für sechs Patronen mit nur einer scharfen Patrone in der Trommel und einmaligem Durchgang? Oder leistet sie nur, wenn zuvor aus einer Lostrommel mit 99 Platzpatronen und einer scharfen eine einzige gezogen und in die Trommel gesteckt wird, wodurch das Todesfallrisiko auf 1 zu 600 sinkt? Der tödlich durch eigene Hand Getroffene wollte ja nicht sterben und hielt dies für so unwahrscheinlich, dass er das Risiko in Kauf nahm.

    Also als zwar wohl nur fiktiver Fall ist es schon diskutabel, ob eine Riskolebensversicherung leistet, wenn jemand an – durchaus auch manchmal tödlich ausgehenden – Erprobungsstudien nicht zugelassener Arzneien oder Impfstoffe teilnimmt und sogar unterschreibt, dass ihm das mögliche Todesrisiko bekannt ist und er es bewusst in Kauf nimmt.

    Und wenn er dann noch das Pech hat, an einen entsprechend ehrgeizigen Sachbearbeiter des Lebensversicherers zu geraten und womöglich dann bei Gericht an einen Richter, der vielleicht noch selbst Impfgegner ist und den Fall ihm genehm entscheidet, kann es sogar zu solchen Urteilen kommen, zumindest theoretisch und wie angeblich hier in nur erster Instanz.

  • Mein lieben Vorkommentatoren, darum geht es hier doch überhaupt nicht! Der Artikel ist m. E. sehr wohl hilfreich, nämlich um richtig zu stellen, dass ein Lebensversicherer die Leistung nicht verweigert, nur weil jemand an einer Corona-Impfung verstorben ist. Genau darum geht es! Um endlich mal diesen Leuten, die solchen Unfug verbreiten, den Wind aus den Segeln zu nehmen. Auf mich sind schon einige Leuten zugekommen und haben mich auf genau das angesprochen: Warum denn die Lebensversicherer nicht zahlen, wenn jemand durch eine Coronaimpfung stirbt und – auch – deshalb zögern, sich impfen zu lassen. Daher DANKE für diesen Artikel!

  • Dirk Dethloff

    Mal darauf achten das in dem Schreiben nie das Wort Lebensversicherung fällt.
    Die Risiko Lebensversichung ist nicht mit einer Lebensversicherung vergleichbar.

  • Die Definition von Prämie lautet: “ . . . eine zusätzliche Vergütung für eine Leistung“, ist also in dem Satz „Seine Lebensversicherung habe jedoch die Prämie nicht ausgezahlt“ eher fehl am Platz bzw. falsch. Es muss wohl Versicherungssumme heißen. Prämie wird gerne als Ersatz für den Begriff Beitrag benutzt. Ich zahle grundsätzlich nur Beiträge. Denn eine Leistung für die ich noch „eine zusätzliche Vergütung“ zahlen soll kann ich bei Versicherungen nicht erkennen.
    Übrigens: Versicherungsbeiträge bestehen immer aus mehreren Kostenpositionen (bei KLVs mit unterjähriger Beitragszahlung bin ich jetzt bei 7) über deren Höhe die Versicherungen keine Angaben machen, obwohl in der Preisangabenverordnung sinngemäß steht das jeder der eine Ware oder Dienstleistung anbietet den Preis dafür angeben muss.

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