OLG Linz: Covid-19-Ausschlussklausel in Rechtsschutzversicherung der Wüstenrot unzulässig

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Das Oberlandesgericht Linz hat eine sogenannte „Ausnahmesituationsklausel“ der Wüstenrot für unzulässig erklärt. Nach Angaben des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) stützen sich die Rechtsschutzversicherer darauf, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil der Vorinstanz.