OLG Linz: Covid-19-Ausschlussklausel in Rechtsschutzversicherung der Wüstenrot unzulässig
Das Oberlandesgericht Linz hat eine sogenannte „Ausnahmesituationsklausel“ der Wüstenrot für unzulässig erklärt. Nach Angaben des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) stützen sich die Rechtsschutzversicherer darauf, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil der Vorinstanz.