OLG Linz: Covid-19-Ausschlussklausel in Rechtsschutzversicherung der Wüstenrot unzulässig

Ecclesia trennt sich in Österreich von Schunck. Quelle: Bild von pepa74 auf Pixabay
Das Oberlandesgericht Linz hat eine sogenannte „Ausnahmesituationsklausel“ der Wüstenrot für unzulässig erklärt. Nach Angaben des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) stützen sich die Rechtsschutzversicherer darauf, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil der Vorinstanz.