Glamour-Club Los Angeles Lakers verklagt Chubb wegen Covid

Bild: Die Los Angeles Lakers verklagen ihren Versicherer Chubb (erneut) auf Begleichung der Covid-19-Schäden. Zu sehen: Trikot der Lakers, LeBron James. Bild von Alberto Adán auf Pixabay.

Ein neuer Teil der Serie Sportfranchise gegen Versicherer in der Betriebsschließungsversicherung. Der Basketball-Club Los Angeles Lakers rund um die Superstars LeBron James und Anthony Davis hat wegen der Covid-Schäden Klage gegen den Versicherer Chubb eingereicht. Es geht um große Summen.

Die „COVID-19 business interruption lawsuit“ soll Entschädigung für entgangene Ticketverkäufe, Merchandise-Rechten, Sponsorengelder und sonstigen Einnahmen erreichen.  Die Lakers-Franchise hätte Verluste in (hoher) zweistelliger Millionenhöhe erlitten, heißt es in der Klage. Es wurden rund 145.000 Dollar an Prämien für einen All-Risk-Schutz in Höhe von 90 Mio. bezahlt. Dieser beinhaltet einen 47,6-Mio.-Dollar-Baustein für Betriebsunterbrechung, schreibt Business Insurance.  Die Police hätte keinen Viren-Ausschluss, heißt es in der Klage.

Für die Versicherer häufen sich die Prozesse

Wem diese Art der Klage bekannt vorkommt, der darf sich einen VWheute-Treuepunkt anheften, denn zuvor hatten bereits die Houston Rockets eine ähnliche Klage eingereicht, wie VWheute berichtete. In der letzten Woche hatten die Sacramento Kings, wie die zuvor genannten Teams Mitglied der National Basketball Association (NBA), ebenfalls den Weg über die Justiz gesucht. Sie suchen Entschädigung von FM Global.  Im Gegensatz zu den einzelnen Klagen der Vereine in der NBA, hat die Organisation Major League Baseball (MLB) direkt als Institution Klage gegen zahlreiche Versicherungsunternehmen erhoben. Es geht um Milliarden.

Die Fälle ähneln sich, die Vereine suchen Entschädigung für die Covid-bedingten Ausfälle, die Versicherer argumentieren, dass dieser Fall nicht in den Bedingungen eingeschlossen ist. Verlieren die Policengeber, müssen sie rückwirkend den Schaden plus Zinsen begleichen, obendrein die sicherlich nicht geringen Anwalts- und Gerichtskosten. Es geht also um viel.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

17 − zwei =