Branche wehrt sich gegen Vorwürfe, covid-positive Antragsteller abzulehnen

Welche Auswirkungen hat Covid-19 auf die Zeichnungspolitik der Versicherer? Bild von Miguel Á. Padriñán auf Pixabay.

Lehnen privaten Krankenversicherer Kunden mit Covid-Hintergrund generell ab? Die Berichterstattung einiger Nachrichtenseiten geht in diese Richtung, doch das Bild ist weit differenzierter.

Eine Covid-19-Erkrankung kann zu einem späteren Zeitpunkt zu Risikoaufschlägen oder einer Ablehnung bei privaten Kranken-(Zusatz)-versicherungen kommen. Die Anbieter fürchten, dass die Spätfolgen teuer für sie werden könnten, schreibt der Spiegel. Verwerflich ist das Prozedere nicht, „rund zehn bis 20 Prozent der Menschen“ leiden nach der Infektion unter Langzeitfolgen, zeigen Forschungen aus Großbritannien und China. Zu den Spätfolgen gehören unter anderem Erkrankungen der Lunge, des Nervensystems, der Blutgefäße oder der Muskulatur. Auch weichere Faktoren wie Erschöpfung oder Müdigkeit können auftreten. Ob sie wieder verschwinden, kann derzeit nicht prognostiziert werden.

Was die privaten Krankenversicherer tun

Eine Einschätzung zu den Spätfolgen ist schwierig. „Für die Beantwortung dieser Frage sind zunächst medizinische Studien, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und belastbare Ergebnisse liefern, notwendig“, erklärt die Alte Leipziger-Hallesche. Darauf basierend könne dann eine „aktuarielle Bewertung der zu erwartenden Entwicklung der Behandlungskosten vorgenommen werden“.

Die Versicherer fragen nicht direkt nach einer Covid-Erkrankung, wie der Tagesspiegel ermittelte, jedoch müssen Vorerkrankungen bei jedem Antrag zur Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden, was allerdings für alle Krankheiten gilt. „Die Diagnose COVID-19 ist im Rahmen der Gesundheitsprüfung anzeigepflichtig. Ein Corona-Test alleine nicht. Auch muss kein Corona-Test vor Antragsstellung erfolgen“, erklärt eine Sprecherin der Barmenia.

Entscheidend für eine Ablehnung oder Einschränkungen bei der Annahme sind der „Verlauf und die Auswirkungen der Erkrankung“, führt die Barmenia-Sprecherin aus. Bei einer vollständigen Genesung sei eine Annahme ohne Einschränkungen „möglich“. Diese Einstufung gelte nur bei COVID-19 als Einzeldiagnose, es könne abhängig vom Krankheitsverlauf und eventuell noch bestehender Folgeerkrankungen auch zu Ablehnungen kommen. „Ist ein Kunde derzeit an COVID-19 erkrankt – muss wie bei anderen Erkrankungen auch – die vollständige Genesung abgewartet werden und der Antrag wird erst einmal zurückgestellt“.

Alles in allem wird also das komplette Risikopotenzial bewertet, es gibt keinen Covid-Ablehnungs-Mechanismus. „Die endgültige Risikoeinschätzung erfolgt auf der Grundlage evtl. zurückgebliebener Folgen. Nach bisherigem Sachstand und heutiger Erkenntnis haben wir noch keinen Antragsteller, der positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, endgültig abgelehnt“, erklärt der größte private Krankenversicherer Debeka auf Anfrage.

Die Zahl der Infizierten geht mittlerweile in die Millionen und steigt täglich. Es ist also nicht auszuschließen, dass aus den genannten Spätfolgen der potenzielle Kundenkreis der PKV-Anbieter eingeschränkt wird.Diese Frage lässt sich momentan noch nicht beantworten. Lassen Sie uns die Entwicklung abwarten und dann zu einer Bewertung kommen“, schreibt die Barmenia. Die Debeka und Hallesche sehen dagegen keine Auswirkungen für das kommende Geschäft.

Autor: Maximilian Volz

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