BU künftig nur für Geimpfte?

Versicherer zahlen bei Covid-19 Erkrankungen und Impfschäden. Quelle: Bild von Pete Linforth auf Pixabay

Die Corona-Pandemie stellt unser bisher bekanntes Leben, privat wie beruflich, auf den Kopf. Die täglichen Neuinfektionen verharren auf einem hohen Niveau, eine neue Variante des Corona-Virus ist aufgetaucht und die Verunsicherung in der Gesellschaft ist groß. Schließlich ist noch nicht genau abzusehen, welche langfristigen physischen oder psychischen Folgen diese Pandemie mit sich bringen wird. Von Fiknet Veseli.

Die Sorgen der Menschen erleben wir jeden Tag. Vermehrt wenden sich Kunden und Vertriebspartner mit Fragen nach möglichen Auswirkungen einer Corona-Infektion für den bestehenden oder neu abzuschließenden Versicherungsschutz an uns.

Wir sehen, dass das Bewusstsein der Menschen für die Verletzlichkeit der eigenen Arbeitskraft und der Wunsch nach finanzieller Absicherung für sich und seine Liebsten in den letzten Monaten noch einmal gestiegen ist. Die Pandemie kann hier sicher als Treiber dieser Entwicklung gesehen werden.

Doch welche Auswirkungen hat Corona auf die Antragsstellung und den individuellen Versicherungsschutz? Wiederholt konnte man den Medien Wortmeldungen entnehmen, die in der Lebensversicherung auf eine Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften bzw. genesenen Personen hindeuten lassen.

Bei der Ergo Vorsorge setzen wir bewusst auf größtmögliche Transparenz in der Antragsstellung und behandeln eine Covid-19-Erkrankung wie jede andere Infektionskrankheit. Auch bei der Inanspruchnahme von Leistungen werden Covid-19-Erkrankte oder Menschen, die sich gegen eine Impfung entschieden haben, nicht schlechter gestellt.     

Bei Antragsstellung fragen wir auch nach behandlungsbedürftigen Infektionskrankheiten und bewerten sie entsprechend des individuellen Verlaufs. Darunter würde zum Beispiel auch eine Covid-19-Infektion fallen. Ebenso werden Beschwerden oder Befindlichkeitsstörungen abgefragt, wie sie auch bei einer Covid-19-Infektion auftreten können. Dazu zählen zum Beispiel Erschöpfungszustände, Schlafstörungen oder Atemwegsirritationen. Den Impfstatus fragen wir bei Antragstellung einer Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung nicht ab.

Wenn nach einer diagnostizierten und überstandenen Covid-19-Infektion keine Beschwerden mehr bestehen, kann der Antrag im Rahmen der Gesundheitsprüfung auch zu normalen Bedingungen versichert werden. Dies gilt sowohl für symptomatische als auch für asymptomatische Verläufe. Treten nach der Covid-19-Infektion Folgeschäden auf, werden diese, wie bei anderen Erkrankungen (zum Beispiel einer Lungenentzündung) üblich, im Rahmen der Gesundheitsprüfung bewertet und eingeschätzt.

Im Falle einer möglichen Berufsunfähigkeit leisten wir uneingeschränkt auch bei einer Covid-19-Erkrankung, dies gilt auch für das sogenannte Long-Covid-Syndrom. Wir prüfen ausschließlich, ob ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen in seinem aktuellen Beruf voraussichtlich länger als sechs Monate nur noch 50 Prozent oder weniger arbeiten kann. Ist die betroffene Person bedingungsgemäß berufsunfähig, gilt dies unabhängig davon, ob die gesundheitliche Einschränkung durch eine Erkrankung oder einen Unfall eingetreten bzw. die Ursache privat oder berufsbedingt ist. Der Impfstatus des Versicherten wirkt sich dabei weder positiv noch negativ aus.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen, die Erwerbstätige abschließen können. Darauf weisen auch wiederholt Verbraucherschützer hin. Leider sind in Deutschland immer noch zu wenige Menschen gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Gerade in dieser Zeit der Pandemie wird deutlich, wie wertvoll ein Versicherungsschutz zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist.

Autorin: Fiknet Veseli, Abteilungsleiterin Biometrieprodukte und Underwriting Guidelines der Ergo Vorsorge Lebensversicherung AG

Ein Kommentar

  • ein elementar wichtiger Versicherungsschutz, der von der Politik unbeachtet liegen bleibt und nicht nur den einzelnen, sondern auch die Gesellschaft schädigt. In fast keiner anderen Versicherungssparte gibt es so viele juristische Auseinandersetzungen, offensichtliches ableugnen von Gegebenheiten, aber man sieht im Justizministerium ja kein Handlungsbedarf. Derzeit weigert sich sogar ein Versicherer den Leistungsantrag zu prüfen, der eingereicht wurde. Hier kann jeder machen, was er will und die Versprechungen vieler Politiker, zu helfen, war nicht länger existent als der Ton im Raum

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