Covid-Kettenansteckungs-Urteil gegen Berkshire-Tochter löst Panik bei Unternehmen aus

Wer an Covid-19 erkrankt, kann noch Monate nach dem Abklingen der Krankheit an Symptomen leiden. (Bildquelle: Gerd Altmann auf Pixabay.

Ein Covid-Gerichtsurteil gegen ein Berkshire Hathaway-Unternehmen versetzt die amerikanische (Finanz-)Industrie in helle Aufregung. Das Süßwarenhaus hatte offenbar Sicherheitsrichtlinien nicht eingehalten und eine sogenannte Kettenansteckung ausgelöst. Droht eine Prozesswelle und ist das Geschehen auf Deutschland übertragbar?

Das Urteil aus Kalifornien hat die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Unternehmen wegen Infektionen verklagt werden. Mit dem Richterspruch vom 21. Dezember wurde eine Klage wegen widerrechtlicher Tötung gegen See’s Candies Inc., im Besitz von Berkshire Hathaway, durch die Familie von Arturo Ek aus Los Angeles zugelassen. Dieser verstarb im April 2020 im Alter von 72 Jahren an COVID-19, berichtet Reuters. Frau Matilde Ek hatte sich nach eigenen Angaben bei der Arbeit für See’s Candies mit dem Virus angesteckt. Sie gab an, sich in unmittelbarer Nähe zu kranken Kollegen infiziert zu haben. Sie übertrug das Virus dann an ihren Mann, der daraufhin verstarb.

Das Urteil ist das erste eines Berufungsgerichts, das eine neuartige „Mitnahme-Klage“ gegen COVID-19 zulässt. Dabei wird ein Unternehmen wegen Verletzung von Sicherheitsprotokollen auf Schadenersatz verklagt, weil es eine Infektionskette über das Firmengelände hinaus in Gang gesetzt hat. See’s Candies steht noch der Weg zum höchsten Gerichtshofs Kaliforniens offen.

Ein großes Problem für die Unternehmen ist, dass eine Klage nicht auf Kunden oder Mitarbeiter beschränkt ist. Vor dem Hintergrund steigender Covid-Zahlen in den USA ist dieses praktisch unerschöpfliche Klagepotenzial für Unternehmen eine problematische Entwicklung. Unternehmensverbände warnten in Gerichtsdokumenten bereits davor, dass ein solches Urteil Klagen von Familienangehörigen und Freunden eines infizierten Mitarbeiters sowie von jedem, der von diesem Personenkreis infiziert wurde, nach sich ziehen könnte. Das See’s-Urteil ist zwar nur in Kalifornien bindend, könnte aber Richtern in anderen Bundesstaaten als Orientierung dienen, erklären Rechtsexperten.

Die Folgen sind bereits zu spüren. In Kalifornien kam es zu Klagen von Arbeitnehmern, die sich auf das See’s-Urteil beziehen. In anderen Staaten wurden aus Unternehmensinteressen bereits Gesetze verabschiedet, die die Klageerhebung erschweren, indem sie von den Klägern oft den Nachweis grober Fahrlässigkeit verlangen.

Und Deutschland?

Eine Entwicklung wie in Kalifornien ist auch hierzulande möglich. Zwar richten sich die Klagen in Deutschland eher gegen die Rechtmäßigkeit von staatlichen Maßnahmen wie Lockdown oder die Betriebsschließungsversicherung, dennoch sind Klagen nach kalifornischem Muster möglich, wenn ein Unternehmen seine Covid-Sorgfaltspflicht verletzt. Wie erfolgsversprechend sie sind, steht auf einem anderen Blatt. Der Anwalt Steffen Pasler von EIL-Anwälte schreibt, dass „etwa 90% aller Verfahren zugunsten der öffentlichen Hand ausgegangen sind“.

Einem Unternehmen müsste wohl grob fahrlässiges Handeln bewiesen werden, bevor eine Covid-Kettenklage Bestand hätte. Die Versicherer haben ihrerseits massive Maßnahmen getroffen, um ihre Mitarbeiter zu schützen. Erfolgreiche Klagen gegen Pflichtverletzungen sind vor diesem Hintergrund unwahrscheinlich.

Autor: Maximilian Volz

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