Muh-Reißer im Schwarzwald: Wenn fahnenklauendes Milchvieh einen „Megaschaden“ provoziert

Gefahrenquelle Kuh. Bild von Dominik Schraudolf auf Pixabay

Flaggenklauende Kühe, eine Klage aus Prinzip und ein Phantomauto. Das sind die Zutaten eines Muh-Krimis im Schwarzwald, den sich der selbsternannte Wiederkäuerexperte VWheute natürlich nicht entgehen lassen kann.

Ja, Kuh-Meldungen haben an dieser Stelle eine gewisse Tradition, seien es die menschentrampelnden Milchspender in Österreich, die vom Blitz niedergestreckten „Elitekühe“ oder der Amok laufende Paarhufer, der die schöne Pfalz verwüstete.

In dem Fall im Schwarzwald (Lahr) waren die Kühe wieder sehr perfide. Ein Landwirt trieb seine Kühe auf die Weide, eine Autofahrerin und Juristin fuhr gegen die vorhandene und vorgeschriebene Absperrung, die aber nicht gekennzeichnet war, wie die Lahrer Zeitung meldete.

Der Grund der fehlenden Kennzeichnung per Fahne waren laut Landwirt zwei ausbüxende Kühe, die die Markierung am Draht entfernten. Der Landwirt versuchte noch, die Frau auf die Gefahr aufmerksam zu machen, doch der immense Schaden von 500 Euro am Lack war geschehen.

Die Klagende bezeichnete den Schaden mehrfach als „völlig unerheblich“, ihr ginge es bei der Klage ums Prinzip. Eine ihr nahestehende Person sei durch eine fehlerhafte Absicherung in der Vergangenheit schwer verletzt worden.

Das Geisterauto

Den genauen Sachverhalt konnten Befragungen seitens des Richters nicht klären. Weder die Klagende noch der Bauer, der vor Gericht spontan auf seinen verhinderten Anwalt verzichtete, konnten abschließend überzeugen. Eine „jüngere Frau mit Brille“, die angeblich eine zweite Absperrung anhob, blieb unauffindbar.

Vielleicht gibt es diese auch nicht, denn der Landwirt bestritt ihre Existenz ebenso wie eine zweite Absperrung, die wiederum die Klagende gesehen haben wollte. Ein Polizeibeamter konnte ebenfalls keine Klarheit schaffen, sodass die mysteriöse Brillenfrau und die zweite Absicherung für immer ein Mysterium bleiben werden.

Der Richter hatte irgendwann genug von Muh und Mühen und entschied, dass das Verfahren gegen eine Geldauflage von 400 Euro zugunsten der Lahrer Verkehrswacht eingestellt wird.

Ob die bösartigen, flaggenreißenden Kühe bestraft werden, blieb im Dunkeln und im Aufgabenbereich des Landwirtes.

Autor: VW-Redaktion

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