Neue Runde im Streit um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon

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Der Schadenersatzprozess im Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon geht in eine weitere juristische Runde. Die AOK Bayern hatte die Operationskosten für 26 Frauen erstattet, die reißanfällige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) austauschen ließen. Nun fordert die Krankenkasse Schadenersatz über 50.000 Euro vom TÜV Rheinland (Az.: VII ZR 151/18).

PIP hatte bis 2010 jahrelang Implantate mit für diese Zwecke nicht zugelassenem Industriesilikon verkauft. Im Jahr 2010 hatten die französischen Behörden festgestellt, dass die Produkte von Poly Implant Prothèse (PIP) minderwertiges Industriesilikon enthielten. Daraufhin ließ sich die Klägerin die Implantate zwei Jahre später entfernen. Zudem forderte sie vom TÜV Rheinland ein Schmerzensgeld über 40.000 Euro, weil dieser das Herstellungsverfahren von PIP zertifiziert und später seine Prüfpflichten verletzt haben sollte.

Die Bundesrichter wiesen die Klage jedoch zurück und begründeten ihre Entscheidung damit, dass der TÜV nicht zu einer Überprüfung verpflichtet gewesen, da ihm keine konkreten Hinweise auf Mängel vorgelegen hätten. Damit folgten die Bundesrichter im wesentlichen der vorherigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Auch die Allianz France, der Haftpflichtversicherer des Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP), muss nicht für Schäden durch seine fehlerhaften Brustimplantate haften, wenn die Operation der betroffenen Frauen in Deutschland stattfand. 

Allerdings erweist sich der aktuelle Revisionsprozess zwischen der AOK Bayern und dem TÜV Rheinland wohl als wesentlich komplexer. „Es ist eine schwierige Entscheidung, die viele Aspekte in den Blick nehmen muss“, wird der Vorsitzende Richter des zuständigen VII. Zivilsenats, Rüdiger Pamp, bei dpa zitiert.

Autor: VW-Redaktion