Vertrieb: BVK poltert gegen Taping

Wegen einer EU-Vorgabe musste die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) angepasst werden. Die Anweisung tritt Oktober in Kraft und einige Aspekte stören den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Die Finanzanlagenvermittler würden aufgrund eines falsch verstandenen Verbraucherschutzes unverhältnismäßig und unnötig belastet.

„Insbesondere kritisieren wir die Aufzeichnungspflicht elektronischer und telefonischer Kommunikation, das sogenannte Taping“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Es bürdet den rund 38.000 Finanzanlagenvermittlern viel Arbeit auf und wird auch zu Rechtsunsicherheiten führen. Denn in Beratungsgesprächen wird nicht immer eindeutig sein, wann ein aufzeichnungspflichtiges Gespräch endet und nicht aufzunehmende Inhalte z. B. über einen Versicherungsabschluss beginnen.“

Das Taping birgt laut BVK zusätzlich zu der Rechtsunsicherheit Archivierungskosten, da alle aufzeichnungspflichtigen Gespräche über eine mögliche Vermittlung von Finanzprodukten laut FinVermV-Entwurf zehn Jahre aufzubewahren sind.

Auch Positives

Der BVK sieht auch Gutes in der novellierten FinVermV. So wurde das Vergütungssystem auf Provisionsbasis unangetastet gelassen und nur dahingehend korrigiert, dass Zuwendungen seitens der Produktgeber nicht mit der Verpflichtung der Finanzanlagenvermittler kollidieren dürfen, im bestmöglichen Interesse des Anlegers zu handeln. Außerdem wird den Vermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern eine zehnmonatige Übergangsfrist gewährt, um ihre Berufspraxis an die neue Rechtslage anzupassen.