Ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz wirkungslos?

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Bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) scheint es wohl noch nicht recht rund zu laufen. Laut einer aktuellen Umfrage kennen fast drei Vierte der Erwerbstätigen (71 Prozent) das BRSG bisher überhaupt nicht. Zudem zeige sich die Mehrheit der Arbeitnehmer vom Engagement und von den Angeboten ihrer Arbeitgeber zur bAV nur wenig begeistert.

So hat laut „Trendmonitor Finanzdienstleistungen“ von Nordlight Research der für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bei Sozialversicherungsersparnis) bislang wenig geändert. 

Zudem würden sich viele Arbeitgeber – insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, die den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse ausmachen – in puncto bAV weiterhin passiv verhalten und ihre Mitarbeiter nur wenig zum Abschluss motivieren.

Neben der mangelnden Aktivität spielt laut Analyse auch die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der Rentabilität eine Rolle. Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird dies in drei Viertel der Fälle (74 Prozent) vom Arbeitgeber initiiert, deutlich seltener von den Arbeitnehmern selbst, heißt es weiter.

Entscheidend für den Abschluss einer bAV sei vielmehr am Ende meist der Arbeitgeberzuschuss. Aktuell sind etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss).

„Zentrale Stellschraube für die Stärkung der bAV sind die Arbeitgeber. Um die politischen Ziele des BSRG zu erreichen, braucht es insbesondere für kleinere und mittlere Arbeitgeber stärkere Impulse. Vermehrte fachliche Unterstützung, positive Vermittlungsanreize und auch eine Reduzierung der Verwaltungsaufwände können Ansatzpunkte sein, die bAV aus ihrem gegenwärtigen Status als eher ungeliebtes Low-Involvement-Produkt herauszuholen“, kommentiert Torsten Melles, Geschäftsführer bei Nordlight Research.

Autor: VW-Redaktion