Flohwanderung nach Katzenaufsicht ist kein Versicherungsfall

Flohrisiko Katze. Bild von Igor Schubin auf Pixabay

Deckt ihre Haftpflicht Flohschäden ab? Dass Sie sich mit dieser Frage künftig nicht beschäftigen müssen, dafür sorgte jetzt das Oberlandesgericht Köln mit einem Urteil (Az.: 3 O 331/18).

Eine Katzensitterin hatte auf mehr als 5.000 Euro Schadenersatz wegen Flohbefalls geklagt. Sie sei bei der Betreuung der Katze eines Bekannten von Flöhen befallen worden, berichtete sie dem Gericht. Als Folge habe sie nahezu ihre gesamte Kleidung, ihren Kühlschrank sowie ihr Auto entsorgen müssen. Hinzu kamen erhebliche Aufwendungen für Flohbeseitigungsmittel. Doch auch das war noch nicht genug.

Die Flöhe waren offenbar mit dem Kampfeswillen einer Tigermutter ausgestattet und widersetzten sich allen Bekämpfungsbestrebungen erfolgreich. Die flohgeplagte Katzensitterin musste schlussendlich aus ihrer Wohnung ausziehen.

Den erlittenen Schaden forderte sie von der Besitzerin der Katze, letztendlich vergebens. Das Gericht wies die Klage in einem nicht rechtskräftigen Urteil ab. Es bestehe kein vertraglicher Ersatzanspruch, weil es sich bei der Tätigkeit um eine reine Gefälligkeit gehandelt habe.

Zudem konnte die Beklagte nicht beweisen, dass die Katze die Flöhe übertragen habe. Darüber hinaus sei Flohbefall bei der Betreuung einer Katze ein allgemeines Lebensrisiko. Geben sie ihren Vierbeiner also ruhig weiter in Obhut.

Autor: VW-Redaktion

2 Kommentare

  • Sicherlich nicht ganz lustig wie sich das anhört, Versicherungen sollten solche Schäden mit abdecken.

  • Die Sache wurde offenbar vor dem LG Köln verhandelt.
    Das Urteil ist offensichtlich noch nicht veröffentlicht; auf der Internetseite des LG Köln ist auch keine Pressemitteilung dazu zu finden.
    Das Urteil soll auch noch nicht rechtskräftig sein.

    Wie kann man dann einen Bezug zum Versicherungsschutz konstruieren?

    Ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche nicht auch Bestandteil einer Haftpflichtversicherung? Hat hier der Haftpflichtversicherer die Anwaltskosten vorgestreckt? Es soll ja ein vertraglicher! Ersatzanspruch gewesen sein.

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