Bundestag streicht Entscheidung über Finanzvermittler von der Tagesordnung
Der Deutsche Bundestag entscheidet vorerst nicht über die Bafin-Aufsicht der 34f-Finanzanlagenvermittler. So hat der Finanzausschuss des Bundestags den entsprechenden Gesetzentwurf für Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin verschoben. Damit entfällt auch die für heute vorgesehene abschließende Beratung im Plenum.
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